Darf die Wohnungsgesellschaft, bezw. der Grundversorger Kabelanschluss abstellen?

4 Antworten

Nein, du kannst dich nicht dagegen wehren. Es steht dir ab jetzt frei einen Anbieter deiner Wahl zu wählen und musst nicht mehr das Zwangsnetz des Vermeiters nehmen.

Es steht dir auch frei, gar keinen Anbieter zu nehmen und dir TV über Internet zu schauen.

Das kannst du nicht ändern, der Hausbesitzer muss nur einen Kabelanschluß anbieten, über den möglichen Tarif musst du dich selber kümmern. Bei neuer Technologie (Glasfaser) ist andere / neue Hardware nötig, die du selber beschaffen (und bezahlen) musst. Du kannst den Tarif wechseln und auch zu einem anderen Anbieter gehen.

So wie ich mich dunkel erinnern kann, haben einige Mieter und Verbraucherschutz-organisationen dagegen geklagt, dass Mieter zwangsweise die vom Vermieter berechneten Kabelnetzgebühren bezahlen müssen. Diese Klage war erfolgreich. Für die Vermieter wird's nun einfacher. Sie haben damit nicht's mehr zu tun und brauchen sich um nichts mehr zu kümmern. Für die Mieter wird's nun teurer. Sie müssen alle einen teuren Einzelvertrag abschließen.

Ja es ist nicht immer hilfreich gegen alles zu klagen. Denn häufig verlieren dadurch alle den Vorteil und nicht der, der einen Nachteil hatte bekommt den Vorteil auch.

Hier wurden früher in der Ausbildung auch sehr günstige Zimmer angeboten. Aber nur, wenn der Hauptwohnsitz mind. 20 km von der Ausbildungsstätte entfernt war. Einer der näher wohnte, wollte auch ein Zimmer. Seit der Klage zahlen alle einen normalen Preis...

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Du stellst die Dinge auf den Kopf:

Bisher hatte der Vermieter einen Kabelvertrag für das ganze Haus abgeschlossen und die Kosten mit der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt.

Das ist in dieser Form unzulässig, denn es schränkt die Entscheidungsfreiheit des Mieters ein.

Jeder Mieter kann jetzt frei entscheiden, ob er Kabelanschluss haben will und wenn ja, bei wem.

So ist das nun mal mit der Freiheit, sie kann unbequem und teuer sein.

Einen Grundversorger für Telekommunikation gibt es im Übrigen NICHT.