Auf nassem Boden im Supermarkt ausgerutscht - wer haftet?

3 Antworten

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gab es eine Warnung?

Wenn es also nciht erkennbar war, dann hat man schon eine chance. Einfach mal probieren.

Wie große ist denn der entstandene Schaden? Bei einem gebrochenem Arm, oder Bein, kann es ein Schmerzensgeld geben. Die Heilbehandlung zahlt ja die Krankenkasse. Die wird sich ggf. auch interessieren sich das Geld zurück zu holen.

Der Supermarkt hat eine Haftpflichtversicherung für so etwas.

Haftung des Supermarktes - ohne wenn und aber, außer Stelle war deutlich gemacht und ggfs. mit Hindernissen eingegrenzt, dann gilt u. U. Mitverschulden des Opfers

Das ist ein viel diskutierte Frage. Wenn der Boden frisch gewischt wurde und noch offensichtlich nass war, dann muss ein Warnschild aufgestellt werden. Generell könne Supermärkte aber nicht wegen jedem und allem verklagt werden. es gilt genrell, der Kunde muss aufmerksam sein. Potentielle Verletzungsquellen wie ein nasser Boden müssen aber kenntlich gemacht werden.