Die HUK ist auch keine ernstzunehmende private Krankenkasse. Hier zeigt sich, ob man einen vernünftigen Versicherer ausgewählt hat. Alle gieren nur nach einem billigen Beitrag, mit diesem Konzept ködert die HUK ihre Kunden. HUK hat noch etliche Einschränkungen, auch nicht ganz ungefährliche. Einen Versicherer wählt man nicht nur weil die oberflächlich agierenden Stiftung Warentester mal ein sehr gut vergeben. Ich rate jedem die Bedingungen zu lesen. Viele Versicherer zahlen keine Hilfsmittel, die bei der Gesetzlichen Standard sind.

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anlog DerMakler das ist der alleinge Grund. Bin selbst als Makler tätig und kenne dieses Vorgehen. Die Entschädigung des alten Handys orientiert sich alleine an dem Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadens und ob es subventioniert war

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  1. nach Vertragsschluss müssen keine NEUEN Krankheiten nachgemeldet werden.
  2. verschwiegende Krankheiten: bei Nachmeldung entweder Zuschlag oder Leistungsausschluß oder Kündigung des Versicherers
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mein Rat geht dahin ... wer nicht von Haus mit einem gesunden Gebiß gesegnet ist und wo auch schon die Eltern häufiger beim Zahnarzt sind, dann würde ich eine Empfehlung rausgeben. Wer "schlechte" Zähne hat, wird häufiger damit zu tun haben. Das Alter ist nicht so maßgebend.

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steht entweder auf dem Angebot bzw. bis zu einer nächsten Tarif- oder sonstigen Änderung (Index, Regionalklassenänderung, neue Tarifkalkulation); alle anderen Druckszenarien resultieren aus dem Verhalten des Vermittlers, um den abschluss zu machen. Merke "Eile ist ein schlechter Ratgeber"

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In einem Depot oder Anlagekorb sollte bis 10% Gold enthalten sein. Ich würde aber keine Einzeltitel sondern einen Fonds mit mehrheitlicher Goldbeimischung kaufen.

Ob eine eine gute Performance herauskommt ??? Gold hat mehr den beruhigenden Charakter eines Sachwerts.

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eine Abfindung interessiert die BU-Versicherung nicht, sie wird dann interessiert sein, wenn Du konkret in einem anderen Beruf wieder tätig sein wirst, der Deiner sozialen Lebensstellung entspricht und Du mindestens 80% von Deinem letzten Gehalt wieder verdienst.

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nach meinem Kenntnisstand ist ein seperater Abschluss nur bei Beamten und Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst möglich.

  1. abklären, ob österreichische Haftpflicht dieses Risiko nicht mitversichert; es gilt aber dann auch österr. Recht in der Regulierung
  2. Voraussetzung für einen Vertrag in der BRD ist eine Postzustelladresse in der BRD (und ggfs. Bankverbindung)
  3. Abschluss einer zusätzlichen dt. Haftpflicht mit niedrigsten Summen evtl. Selbstbehalt, um sich den in vielen Policen versicherten Schlüsselverlust (wichtig: auch berufliche Schlüssel müssen explizit mitversichert sein)billig einzukaufen. Ist zwar keine galante Lösung, weil eine halbe Doppelversicherung vorliegt. Doch wenn der Schlüsselverlust teuer werden kann, besser ein bisschen zu viel bezahlt, als hinterher der Gelackmeierte.
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nein, die haftpflicht zahlt alle schäden, die personen im fahrzeug oder außerhalb durch den gebrauch des kfzs entstanden sind. ausgenommen davon ist der fahrer. es spielt keine rolle warum die person in deinem auto sitzt.

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