Auf einer Spendenbescheinigung steht bei "Tag der Zuwendung" Dezember 2015 - ist das ausreichend oder muss das genaue Tagesdatum ausgewiesen werden?

3 Antworten

Nicht nur Spenden, sondern auch Mitgliedsbeiträge müssen Sie dem Finanzamt durch eine Zuwendungsbestätigung nachweisen (§ 50 Abs. 1 EStDV). Die Bestätigung muss von der die Zuwendung empfangenden Körperschaft nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck
ausgestellt sein und bestimmte notwendige Angaben enthalten
(BMF-Schreiben vom 13.12.2007, DB 2008 S. 24). Fehlt das genaue
Zuwendungsdatum auf der Bestätigung, hindert das den Spendenabzug nicht
(FG München vom 14.8.2006, 15 K 1701/04, EFG 2007 S. 1873).

Quelle: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-13889.xhtml?currentModule=home

Das amtliche Formular 034120 sieht den Tag der Zuwendung vor (s. Bildausschnitt).

Zuwendungsbestätigung - (Spendenquittung, Zuwendungen, Tag der Zuwendung)

"Ihre gespendeten Beträge müssen Sie grundsätzlich durch eine Spendenbescheinigung nachweisen. Allein das Fehlen des genauen Zuwendungsdatums auf der Spendenbescheinigung darf allerdings den Spendenabzug nicht ausschließen. So können Sie den Nachweis des Zeitpunkts der Spendenzahlung auch ohne weiteres durch andere Beweismittel - wie z.B. Kontoauszüge - erbringen. Dabei ist jedoch wichtig, dass Sie den genauen Kalendertag nachweisen können"

http://www.online-steuertipps.de/html/spendenbescheinigung__ein_gena.html

EnnoWarMal  12.01.2016, 14:08

Sehr gut.

Ich hab derweil in den Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien nach einer Tagesangabe gesucht und nichts gefunden.

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Primus  12.01.2016, 14:11
@EnnoWarMal

Danke. Ich hab Steuertipps abonniert und finde immer was, worauf ich zurückgreifen kann.

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Die Bürokraten brauchen ein genaues Datum. Setze einfach selbst noch das korrekte Datum auf die Spendenbescheinigung und schon ist dein Finanzamtsbeamter glücklich.

Vielleicht korrespondiert das von Dir angegebene Datum auch mit dem Datum der Überweisung auf Deinem Kontoauszug.