Attest mehrfach gefälscht und über 18 Jahre?

2 Antworten

Als heranwachsende/jugendliche wird sie (leider) nur nach dem Jugendstrafrecht bestraft.

Dort steht die Erziehung im Vordergrund!

Sie wird Sozialstunden bekommen, mehr aber auch nicht!

Und das wird auch nicht im Führungszeugnis , das wir in einem Unterregister von diesem, eingetragen.

Hierauf hat so gut wie niemand Zugriff!

Mit was müssen wir rechnen?
die Rektorin und die Lehrerin haben gemeint das die Anzeige schon raus ist.

diese Frage kann ihr der Richter, vor welchem sie absehbar bei Gericht stehen wird, beantworten.

Fol.gendes gilt nach Erwachsenemstrafrecht

Urkundenfälschung ist in § 267 StGB geregelt. Dort heißt es in Absatz 1:

„Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

....... - wobei bei Deiner Schwester "als Heranwachsender" häufig noch "Welpenschutz" gewährt wird - und sie dann nach Jugendstrafrecht verurteilt werden wird - sprich, dann sind vermutlich nur Sozialstungen zu erwarten.