Arbeitsvertrag unterschrieben vor Kurzarbeit?

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In KUG kann schon neues Personal eingestellt werden, zB für den Ersatz von verrenteten oder ausgeschiedenen Mitarbeitern, deren Position zB seit 01/2020 vakant ist. Auch dürfen unabdingbare Mitarbeiter, wie zB superwichtige hochspezialisierte Leute eingestellt werden. Wichtig dabei: Wurde für den ganzen Betrieb KUG angeordnet oder nur für Teile des Betriebes? Betriebsteile, für die kein KUG angeordnet wurde, können meines Wissens nach ohne Restriktionen weiter einstellen. Prüf dies mal beim AG.

Sollte es zu einer Kündigung vor Arbeitsantritt durch den AG kommen, muss diese ordentlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist erfolgen. Das ist für dich vor allem beim Antrag auf ALG1 relevant. Eine Kündigung vor Arbeitsantritt kann von vorneherein per Arbeitsvertrag ausgeschlossen sein, was für AG sowie für AN gilt. Hier kämem wieder die o. g. superwichtigen hochspezialisierten Leute ins Spiel, die stets schlau genug sind, sich eine solche Klausel in den Arbeitsvertrag schreiben zu lassen.