Arbeitsunfall mit FlipFlops

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naja ich hab das bei einer weiterbildung so vermittelt bekommen , das wenn im betrieb arbeitsschutzschuhe zu tragen sind , dann kommt die bg nicht für schäden auf die darauß entstehen wenn man dagegen verstößt , allerdings spricht dieser artikel was anderes , """"" http://www.juraforum.de/lexikon/arbeitsunfall

vielleicht hilft das ja , unter punkt 3 verschulden nachlesen

also deine freundin könnte tatsächlich glück haben , und das gezahlt bekommen , und ich bin scheinbar einer fehlinformation aufgesessen,

natürlich ist es ein Arbeitsunfall.

Nur wenn es um Leistungen der BGB ginge, würde es wohl Einfluss haben.

Aber Heilbehandlung, Krankenkasse, Lohnfortzahlung, alles normal.

doch es ist ein arbeitsunfall! verstöße gegen vorschriften oder gesetzwidrigeshandel schließen den vers.-schutz nicht aus! Wenn überhaupt bekommt der AG eine verwarnung bzw. ein bußgeld! mit den leistungen (arztrechnungen, heilbeh.) hat das nichts zu tun!

und an den rest: antwortet doch nicht wenn ihr keinen plan habt!!!