Arbeitsunfall mit FlipFlops
Vorhin rief mich eine Freundin an und hatte mir von ihrem heutigen Unfall erzählt. Wegen der Hitze hatte sie heute FlipFlops an. Sie selber hat einen Bürojob, muss aber ab und zu auch in die Werkstatt um Dinge zu klären. In der Werkstatt sind Sicherheitsschuhe notwendig. Jetzt ist sie mit ihren offenen Schuhen gegen eine Palette gelaufen und hat sich dabei einen Zeh gebrochen. Zählt das als Arbeitsunfall, obwohl sie das falsche Schuhwerk hatte?
3 Antworten
naja ich hab das bei einer weiterbildung so vermittelt bekommen , das wenn im betrieb arbeitsschutzschuhe zu tragen sind , dann kommt die bg nicht für schäden auf die darauß entstehen wenn man dagegen verstößt , allerdings spricht dieser artikel was anderes , """"" http://www.juraforum.de/lexikon/arbeitsunfall
vielleicht hilft das ja , unter punkt 3 verschulden nachlesen
also deine freundin könnte tatsächlich glück haben , und das gezahlt bekommen , und ich bin scheinbar einer fehlinformation aufgesessen,
natürlich ist es ein Arbeitsunfall.
Nur wenn es um Leistungen der BGB ginge, würde es wohl Einfluss haben.
Aber Heilbehandlung, Krankenkasse, Lohnfortzahlung, alles normal.
doch es ist ein arbeitsunfall! verstöße gegen vorschriften oder gesetzwidrigeshandel schließen den vers.-schutz nicht aus! Wenn überhaupt bekommt der AG eine verwarnung bzw. ein bußgeld! mit den leistungen (arztrechnungen, heilbeh.) hat das nichts zu tun!
und an den rest: antwortet doch nicht wenn ihr keinen plan habt!!!