WBS bei Duldung?

2 Antworten

ich würde es doch mal versuchen, eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen an Stelle deiner Freundin. Das würde vieles vereinfachen.

In der Führerscheinstelle konnten wir seinerzeit bei Duldungen auch nur tätig werden, wenn das Ausländerbehörde grünes Licht gibt insbesondere war dafür erforderlich, dass die Identität geklärt ist (daran hat es meist gescheitert und die Personen konnten dann keinen Führerschein beantragen).

Letztlich kann euch nur die Ausländerbehörde sagen, warum sie nur so eine sehr eng befristete Duldung erhält, möglicherweise fehlt eine wie auch immer geartete Form der Mitwirkung durch deine Freundin, um die Duldung auf einen längeren Zeitraum auszustellen.

"Nach § 25 Abs. 5 AufenthG besteht nach 18 Monaten Duldungszeit ein Soll-Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Ein solcher Anspruch besteht jedoch nur dann, wenn der Ausländer unverschuldet an der Ausreise gehindert ist, die Unmöglichkeit der Abschiebung also nicht selbst verschuldet hat und auch eine freiwillige Ausreise unmöglich oder jedenfalls unzumutbar ist. Auch müssen grundsätzlich die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen gemäß § 5 Abs. 1 und 2 AufenthG vorliegen." (https://de.wikipedia.org/wiki/Duldung_(Aufenthaltsrecht))

Die Ausländerbehörde hat mir gesagt, dass sie in Deutschland bleiben darf. Da ihr Mann sie verlassen hat und eine neue Frau hat, mit der er zwei Kinder hat. Er hat dadurch eine Titel und daher darf sie wegen der gemeinsamen Kinder hier bleiben, sie wird also nicht angeschoben. Ich habe der Frau vom Amt versucht zu erklären, dass ihr das aber nichts bringt wenn sie Jahr für Jahr immer nur eine weitere Duldung für 3 Monate bekommt. Sie hatte schon 3 mögliche Jobangebote, würde aber nicht angenommen, wegen ihrer kurzen Duldung. Das Amt sagt, sie darf umziehen sofern sie ihren Lebensunterhalt selbst durch Arbeit sichern kann. Aber niemand stellt sie mir dieser kurzen Duldung ein. Ich verstehe den Sinn einfach nicht....

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