Arbeitsbescheinigung faken?

1 Antwort

Wenn ein beliebiges Gewerbe Dich als Mitarbeiterin deklariert, dann hat das nicht nur den Effekt, dass Du eine Bescheinigung über eine nicht existente Tätigkeit bekommst, sondern auch Auswirkungen in Bezug auf steuerliche Pflichten und Sozialversicherungen für dieses Unternehmen. Das kann einen Rattenschwanz an sehr unangenehmen Nachfragen diverser Behörden nach sich ziehen.

Abgesehen davon wirst Du in diesem Forum keine Anleitung oder Empfehlungen zu rechtswidrigem Handeln bekommen.

Wenn Du deutsche Staatsbürgerin bist, dann musst Du für ein Visum nicht notwendigerweise einen Arbeitsvertrag vorweisen, sondern Dein Rückkehrwille muss erkennbar sein. Normalerweise wird dies durch eine Tätigkeitsstelle, eine Wohnung, Eigentum oder ein familiäres Umfeld dargestellt. Wenn die Reiseplanung für eine Hin- und Rückreise erfolgt (also z.B. ein Rückflugticket) und ausreichend Mittel bei Dir vorhanden sind, um Deinen Aufenthalt zu bestreiten, dann sollte das nachweisbar sein.