Arbeitsbescheinigung und Lohnabrechnungen für die Berechnung von ALG II?

2 Antworten

Im Zweifelsfall schicke ich Ämtern das, was sie haben wollen. Eine Email an den AG ist ja nicht so aufwendig, und Du hast Anspruch auf Deine Lohnabrechnungen.

Wenn Du der AfA schreibst, dass die angeforderten Unterlagen unnötig sind, und Du bekommst nach 6 Wochen die Antwort, dass sie doch nötig sind, verzögert sich ja für Dich die Bearbeitung.

Genau. Die Arbeitsbescheinigung enthält alle relevanten Zahlen zur Berechnung der Leistung. Die Vorlage von monatlichen Abrechnungen sind nicht vorgesehen.

Warum fragst du nicht einfach dein Gegenüber beim Jobcenter?

Und teilst uns die Info später hier mit.