Arbeitgeber verklagen wegen Mobbing und Tinnitus. Erfolgsaussichten?

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Ist der Arbeitgeber selbst der Verursacher des Mobbings, hat der Betroffene die Möglichkeit, den Arbeitgeber auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen und zudem strafrechtlich zu belangen, d.h. Strafanzeige wegen Beleidigung, übler Nachrede, Körperverletzung oder sexueller Nötigung zu erstatten.

Natürlich wäre es von Vorteil, Kollegen als Zeugen benennen zu können.

Hier mehr dazu:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Mobbing_Rechte.html

"Mobbing" ist ein sehr unscharfer Begriff. Was der eine dafür hält, nennt der andere Anhalten zu ordnungsgemäßer Arbeitsausführung. Insofern müßte zunächst geklärt werden, ob die beanstandeten Maßnahmen rechtswidrig waren.

Sodann müßte man die rechtswidrigen Maßnahmen nachweisen können. Besonderes Problem dabei: Während die Bekannte in einem Prozeß als Partei nicht Zeugin sein kann, kann der beklagte Arbeitgeber sofern es sich um eine juristische Person handelt- den Chef selber in den Zeugenstand schicken. Und auch andere Arbeitnehmer des Unternehmens könnten benannt werden und werden sich wohl gründlich überlegen, was sie aussagen.

Wenn nun der Tinnitus als Gesundheitsschaden angeführt wird, dann müßte der Ursachenzusammenhang mit dem Mobbing nachgewiesen werden. Hoffentlich gehört die Bekannte nicht zu denjenigen, die andauernd den Kopfhörer im Ohr und den MP3-Player um den Hals haben. Dann hätte man nämlich noch ganz andere Ursachen zu erwägen.

Kurzum: Ansprüche bestehen theoretisch, erscheinen praktisch aber kaum durchsetzbar.