Ist Arbeitgeber verpflichtet - bei gesundheitlichen Problemen - einen Schonarbeitsplatz zu bieten?
Ist mein Arbeitgeber eigentlich verpflichtet mir - wenn ich gesundheitliche Probleme hab - einen Schonarbeitsplatz zu bieten? Ich arbeite als Staplerfahrer, aber mit meinen Rückenproblemen kann ich das gar nicht mehr gut machen. Im Betrieb haben wir ein paar leichtere Arbeitsplätze an der Pforte, aber die sind schon besetzt.
2 Antworten
Es gibt das betriebliche Wiedereingliederungsmanagement, was allerdings die längere Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers voraussetzt:
http://www.neue-wege-im-bem.de/fuer-unternehmen-und-betriebliche-interessenvertretungen
Davon schreibst Du nichts und daher könnten Dir allenfalls etwaig bestehende Betriebsvereinbarungen helfen. Erkundige Dich beim Betriebsrat, ob die vorhanden sind.
Nein - ein Arbeitgeber hat das Direktionsrecht, aber keine Verpflichtung dir einen anderen Arbeitsplatz anzubieten.
In deinem Fall solltest du den Betriebsarzt aufsuchen und abklären lassen, ob die Rückenprobleme Folgen der Arbeit sind - du könntest um eine Anerkennung als Berufskrankheit kämpfen.