Anspruch auf Kindergeld als Student und nebenbei Teilzeit-Beschäftigter?

2 Antworten

Während des Erststudiums ist auch ein Teilzeitjob möglich, da es keine Einkommensgrenze beim Kindergeld gibt.

Das Kindergeld wird definitiv ausgezahlt.‼️

(Ein absolviertes Bachelor Studium vorweg, gilt allerdings schon als Zweitausbildung mit eingeschränkter KiGe Regelung, betr. Einkommen)

Solange Du Dich als U25-jährige/r in einer (Erst-)Ausbildung befindest haben Deine Eltern Anspruch auf Kindergeld - unabhängig davon wieviel Du verdienst.