Honorarbasis+ Übungsleiterpauschale+Student+Kindergeld?

2 Antworten

Solange Du U25 und in einer Ausbildung bist, ist Dein Einkommen hinsichtlich des Kindergeldes irrelevant.

Es kommt darauf an wieviel Du in welchem Zusammenhang verdienst ..... Sprich Minijob ist selbst hinsichtlich der Krankenversicherung - irrelevant ....

ansonsten, wenn Deine Einnahmen ( aus den Tanzstudios ) monatlich 470 Euro übersteigen, benötigtst Du eine eigene studentische Krankenversicherung - sprich die Familienversicherung endet. Steuertechnisch betrachtet wären sie letztendlich uninteressant, nichtsdestotrotz müsstest Du eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Warum sollten 450 € mtl. steuerfrei sein? Du bist ja nicht angestellt.

Welches ist der Rahmen, den du manche Monate fast sprengst?

Für das Kindergeld sind die Einkünfte unerheblich.

Wovon lebst du sonst noch?

Wenn ich monatlich < 450 Euro verdiene ist doch auf meinem Einkommen aus diesen Tätigkeiten keine Sozialversicherungsabgaben zu leisten, oder? Oder verstehe ich deine erste Frage falsch?

Im Juli könnte es sein, dass ich 700€ verdienen werde. Und die nächsten Monate könnte das genauso aussehen. FALLS nicht sogar mehr...

Ich freue mich über meine Einnahmen ... V.a. nach den bösen Einkommenslücken im Lockdown (Nov. 2020- Mai). Jedoch möchte ich nichts falsch machen und am Ende ärger mit dem Finanzamt bekommen... Lieber 1 doofe Frage mehr als Ärger am Ende :)!

Ich lebe nur erstmal davon. 2 Tanzschulen-jobs.

Ich danke dir für deine Antwort!

0
@mesbi100

Um die SV musst du dich selbst kümmern. Bist du in der studentischen KV?

Mit deinen Honorarjobs übst du eine selbständige/gewerbliche Tätigkeit aus und musst dich steuerlich erfassen lassen. Du musst eine Gewinnermittlung erstellen und Steuererklärungen abgeben. Bei einem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag (€ 9.744 2021) ist alles steuerfrei.

1
@Wassonst

Und für Honorartätigkeiten an privatwirtschaftlichen Tanzschulen gibt es doch keine Übungsleiterpauschale?

0