Ist es rechtens das private BU Rente wegfällt wegen 20 Std. Hilfstätigkeit?

3 Antworten

Hallo, dazu muss man die genauen Bedingungen kennen, aber wenn vorher versichert z.B. ein erlernter Beruf war und jetzt Hilfstätigkeiten ausgeübt werden, ist das nicht gleichwertig. Das Einkommen wird ja wohl auch sowohl pro Stunde als auch in der Summe nicht dem früheren entsprechen.

Mit der Begründung würde ich sofort bei der Versicherung widersprechen und ggf. einen Anwalt hnzuziehen. Das Problem ist, dass nicht jeder Anwalt fit in Versicherungsrecht ist.

Viel Glück

barmer

Man gilt in Deutschland nur dann als voll erwerbsunfähig, wenn man nicht in der Lage ist, mindestens drei Stunden am Tag arbeiten zu können. Mit 20 Stunden in der Woche arbeitest du im Schnitt mehr als drei Stunden pro Tag.

Sofern die BU-Versicherung nur die volle Erwerbsunfähigkeit laut Vertrag versichert, kann das schon rechtens sein.

Letztendlich hängt das aber davon ab, was über die Versicherung konkret versichert ist. Ist vereinbart, dass der Versicherungsfall nur dann eintritt, wenn man den erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann (aber andere Berufe schon), dann ist die Einstellung der Leistung nicht rechtens; eine Tätigkeit im Verkauf sagt nichts darüber aus, ob man als Köchin arbeiten könnte. Ist vereinbart, dass der Versicherungsfall schon bei einer Teil-Erwerbsunfähigkeit eintritt, ist die Einstellung auch nicht rechtens.

Ich würde das Thema übrigens einmal beim Hausarzt ansprechen. Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit per Attest der Versicherung etwas zu bescheinigen, was sie akzeptieren muss (ggf. mit Überweisung zum Amtsarzt).

barmer  05.03.2017, 19:34

Hallo, das ist zwar weitgehend richtig, aber hat nichts mit dem Fall private BU zu tun.

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