Angemeldete Tätigkeit als "Mediengestalter"?
Hallo zusammen,
ich möchte bitte ihre Meinungen, ich bin Mediengestalter und möchte ich ein Nebengewerbe anmelden (Ich bin ach Vollzeitangestellter "Arbeitgeber ist schon informiert"), meine Frage ist, was muss ich in der "Angemeldete Tätigkeit bei GewA1-Anmeldung-Formular" schreiben?
Was ich meine Kunden anbieten:
- Webdesign, Erstellung von Websites und Web-Hosting, CEO Optimierung und Website Management/Verwaltung.
- Grafikdesign von Logos, Flyer, Poster, Visitenkarten usw.
- Fotografie von Produkten, Bildbearbeitung, Portrait Fotografie, Hochzeitfotografie.
Vielen Dank im Voraus.
Lona
1 Antwort
In welchem Ort lebst Du udn welche Gewinnerwartung hast Du?
Bei den aufgezählten Tätigkeit sind auch welche, die freier Beruf sind.
Wenn als die Gewinnerwartung über 24.500,- liegt und in einem Ort mit einem Hebesatz von über 400, würde ich erwägen die Gewerbeanmeldung auf Webhosting und SEO, sowie die Bildbearbeitung zu beschränken udn das andere als freien Beruf zu betreiben.
Sonst bezüglich der Anmeldung ist die Antwort von @Eifelia perfekt.
Praxistipp:
Wenn Du mein Mandant wärst, würde ich Dir raten Webdesign, Grafik usw. per "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" an das Finanzamt anzumelden.
Wenn mal irgendwann nach Hosting gefragt wird, wäre meine Antwort, dass es eine reine Serviceleistung für die Leute ist, die sich von Dir haben eine Webseite designen lassen un ddie ihre Werbegrafiken von Dir haben.
Ich danke Dir sehr! Ich werde das auf jeden Fall tun
Vielen Dank für Deine informative Antwort!
Ich wohne in Gütersloh 33330/NRW . Gewinnerwartung von 3000 bis 5000 im Jahr.
Ich bin Vollzeit angestellt 40 Stunden die Woche. Und ich habe einen Bachelor in Informationstechnologie, der von der IHK anerkannt ist.
Noch eine Frage: meine potentiellen Kunden sind zu 80% Webdesign/Hosting und zu 20% Grafikdesign und Fotografie, muss ich Mitglied in der Handwerkskammer sein und was kostet das.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!