Vollzeit angestellter + Kleingewerbe anmelden?

2 Antworten

Von Experte wfwbinder bestätigt

"möchte ich nebenbei ein Kleingewerbe gründen"

Du meinst, ein Gewerbe gründen. Sowas wie ein Kleingewerbe gibt es in D nicht.

zu 1: Ob man Mitarbeiter hat oder nicht, hat nichts mit der Rechtsform zu tun. Rechtsformen sind z. B. Einzelunternehmen, KG, GmbH. Für Dich wird vermutlich tatsächlich Einzelunternehmen zutreffen.

zu 2.: Dein voller Vor- und Zuname muss dabei sein.

zu 3: Das, was Du im Rahmen des Gewerbes machst (z.B: Webdesign, Grafikdesign, Fotografie ;-) )

"Ist das bedeutet, wenn ich von meinem Kleingewerbe bis 9.984 Euro im Jahr verdient habe, ist steuerfrei?"

Nein. Erst mal beträgt der Grundfreibetrag in 2023 10.908 € - der ist allerdings bei der Berechnung der Lohnsteuer durch Deinen Arbeitgeber im Hauptberuf bereits eingepreist. Du musst den Gewinn Deines Gewerbebetriebs ermitteln, eine Anlage EÜR an das Finanzamt elektronisch übermitteln und den Gewinn in die Anlage G zu Deiner Einkommensteuererklärung (die zwingend abzugeben ist) eintragen. Der Gewinn ist in vollem Umfang zu versteuern.

"Haben Sie irgendwelche Empfehlungen oder worauf sollte ich achten?"

Ja. Auf die Gefahr hin, dass Du das übelnimmst: Deine Fragen zeigen, dass Du hinsichtlich einer Selbständigkeit von Tuten und Blasen keine Ahnung hast. Bitte lies (VOR der Gründung) ein Buch, besuche ein Existenzgründerseminar oder arbeite eine Seite wie diese hier www.kleinunternehmer.de durch (und gemeint ist sorgfältig durcharbeiten, nicht 'mal eben überfliegen'.

Dass Du innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln musst, ist hoffentlich wenigstens bekannt? Das geht per Elster.de - da muss man sich registrieren und das dauert ein paar Tage.

wie willst Du es mit der Umsatzsteuer halten?

Alles drin.gute Antwort.

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"Oder lies ein Buch": Ich hab ja vor 28 Jahren die 1.000 Seiten "Der grosse Konz" durchgelesen, ein paar brauchbare Seiten sogar mehrfach. :)))

Ausserdem in den ersten beiden Jahren einen Steuerberater gehabt (der meinen Gewinn höher als meine Einnahmen errechnete, was mir aber auffiel).

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Vielen Dank für Deine Antwort, es ist sehr Hilfreich. Ich freue mich sehr, wenn Du mir noch weiter helfen könntest.

Du hast recht, ich habe falsch gesagt, ich meinte Nebengewerbe, nicht Kleingewerbe.

Zu 1: Einzelunternehmen, das glaube ich, was mir passt, außer Du mir andere Rechtsform empfahlen.

Zu 2.: meine voller Vor- und Zuname werde ich auf jeden Fall schreiben, aber meine Frage, kann ich ein zusätzlicher Firmenname registrieren, da ist mehr attraktive ist. z.B. „Lutus Medien Services“ statt Vania Rodriguez.

Für der Umsatzsteuer möchte ich klein/unkompliziert bleiben, da ich Vollzeit Job habe, meine Erwartung dass, ich nicht mehr als 10.000 Euro jährlich dazuverdiene werde, deswegen ich schreibe Rechnungen nach §19 Abs. 1 UStG keine USt. (Dieser Rechnungsbetrag enthält nach §19 Abs. 1 UStG keine USt.) Was ist Deine Meinung dazu?

Nochmals vielen Dank für Deine Helfe und Zeit.

Vania

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@Vania

Wenn Du für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer tätig wirst, ist die Kleinunternehmerregelung rausgeschmissenes Geld, da Du mit dieser auf den Vorsteuerabzug verzichtest.

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@Eifelia

Erstmal Danke, bitte kannst du mehr erklären, ich habe nicht ganz verstanden

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@Vania

Es kommt drauf an, wer Deine Kunden sind. Du hast ja auch Kosten - Internet, Hardware, Kamera, Papier, Bleistift, Drucker... In allen diesen Kosten ist Vorsteuer drin (Du bezahlst Umsatzsteuer im Laden). Diese Vorsteuer bekommst Du im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und -Erklärung zurück - WENN Du NICHT die Kleinunternehmerregelung wählst. Dann musst Du aber natürlich auch Umsatzsteuer in Deinen Rechnungen ausweisen.

Letzteres ist Kunden, die selbst als Unternehmer vorsteuerabzugsberechtigt sind, egal - denn sie zahlen dir die Umsatzsteuer zwar, bekommen diese aber selbst auch zurück. Wenn Deine Kunden Privatleute sind, bekommen diese die Steuer aber nicht zurück, für diese wäre also Deine Leistung unter Kleinunternehmerregelung § 19 UStG billiger.

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