ALG 1 - Berechnung; wie ist das genau gemeint mit den letzten 12 Monaten?


24.03.2020, 13:42

Verstehe ich das richtig, dass in dem Fall die "Ausdehnung des Bemessungsrahmens auf 2 Jahre" stattfindet?

3 Antworten

Sie waren in den 30 Monaten vor Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt. Dabei können mehrere Beschäftigungen zusammengerechnet werden.

Grundlage der Berechnung ist Ihr Brutto-Arbeitsentgelt (Gehalt) der vergangenen 12 Monate. Dieser Betrag wird geteilt durch die Anzahl der Tage eines Jahres, also 365. Das Ergebnis ist Ihr Brutto-Arbeitsentgelt pro Tag. 

Davon werden die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und ein Pauschalbetrag für die Sozialversicherung in Höhe von 20 Prozent abgezogen. (Diese Abzüge dienen nur der Berechnung und werden nicht tatsächlich abgeführt.) Das Ergebnis ist Ihr Netto-Entgelt pro Tag. 

60 Prozent dieses Netto-Entgelts sind der Betrag, den Sie als Arbeitslosengeld pro Tag erhalten. Er erhöht sich auf 67 Prozent, falls Sie oder Ihr Ehe-/Lebenspartner ein Kind oder mehrere Kinder haben.

https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer

Maik316 
Fragesteller
 24.03.2020, 13:36

Danke! Das habe ich davor schon mehrmals durchgelesen, und dieser eine Punkt ist immer noch nicht ganz klar.

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Ok, habe es geschafft, mit der Arbeitsagentur zu telefonieren!

Es müssen also -insgesamt- 12 Monate sein, nicht unbedingt am Stück.

(in den letzen 2,5 Jahren muss man 12 Monate gearbeitet haben und diese werden auch für die Bemessung des Betrages berücksichtigt)

Bevor Du hier deine Frage einstellst, solltest Du Dir wenigstens die Mühe machen, folgendes Merkblatt der Agentur für Arbeit durchzulesen https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-fuer-arbeitslose_ba015368.pdf Vieles wird dort nämlich speziell für Deinen Fall erläutert und erspart den Usern die Gründe für die Zeiten der Nichtbeschäftigung nachzufragen. Dies muß man nämlich vorher schon wissen.

Maik316 
Fragesteller
 24.03.2020, 13:40

Natürlich habe ich mir die Mühe gemacht und habe alles sehr genau durchgelesen. Wollte sichergehen, ob ich das richtig verstehe. Arbeitsamt-Hotline ist ja aufgrund des hohen Anrufaufkommens nicht erreichbar.

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