Hat man mit DSGVO ein Recht auf kostenlose Kontoauszüge der vergangenen Jahre?

3 Antworten

Das ist eine wirklich originelle Idee!

Du solltest die Sache die Sache unbedingt durch alle Instanzen durchklagen, bis hoch zum BGH.

Hoffentlich sind auf dem Konto noch Restbestände, eine mittlere 5-stellige Höhe müßte genügen. So ganz billig ist das nämlich nicht.

Umsonst ist der Tod - und sogar der kostet das Leben.

Nein, hat man nicht.