Abwasserbeseitigung Kleinkläranlage?
Hallo,
wir wohnen zusammen mit zwei anderen Parteien zur Miete in einem Haus auf dem Land.
Das Haus verfügt über eine eigene Kleinkläranlage/Dreikammersystem, die Abwässer werden also vor Ort gereinigt und versickert.
Trotzdem wird uns in den Nebenkosten eine Pauschale pro Kubikmeter Schmutzwasser berechnet, so als würde es in ein öffentliches Abwassernetz eingeleitet werden.
Darf der Vermieter Kosten für die Entsorgung der Abwässer berechnen? Nach dem Schema Frischwasser = Schmutzwasser?
Zusätzlich bezahlen wir eine Pauschale für die Wartung der Kleinkläranlage.
3 Antworten
Ich würde hier Belegeinsicht nehmen und - wenn es dann keinen Beleg zu den Kosten gibt - reklamieren. Für die Belegeinsicht musst Du ggf. zum Vermieter fahren, er muss sie Dir nicht schicken.
Es ist unverständlicherweise wirklich so, dass gemeindliche Satzungen zuweilen Abwassergebühren trotz vorhandener eigener Kläranlage vorsehen.
Wenn das bei Euch auch so ist, darf der Vermieter diese ihm auferlegten Gebühren als Nebenkosten weiter reichen.
Kann das sein dass irgendein Rest doch abgepumpt wird? Ich kann mir nicht vorstellen dass es heutzutage noch nicht geschlossene Anlagen gibt.