Abwasserbeseitigung Kleinkläranlage?

3 Antworten

Ich würde hier Belegeinsicht nehmen und - wenn es dann keinen Beleg zu den Kosten gibt - reklamieren. Für die Belegeinsicht musst Du ggf. zum Vermieter fahren, er muss sie Dir nicht schicken.

Es ist unverständlicherweise wirklich so, dass gemeindliche Satzungen zuweilen Abwassergebühren trotz vorhandener eigener Kläranlage vorsehen.

Wenn das bei Euch auch so ist, darf der Vermieter diese ihm auferlegten Gebühren als Nebenkosten weiter reichen.

Kann das sein dass irgendein Rest doch abgepumpt wird? Ich kann mir nicht vorstellen dass es heutzutage noch nicht geschlossene Anlagen gibt.