Kann ich von einem Vertrag zur Fertigung einer Küche im stationären Handel zurücktreten wenn die Küche noch nicht angefertigt wurde?

1 Antwort

Du definierst den Begriff des Schadens falsch. Es geht nicht nur um Aufwendungen, sondern auch um den Erwerbsschaden, auch entgangener Gewinn genannt.

An Deiner Stelle würde ich bei den Überlegungen mit der Einordnung des Vertrags anfangen.

Werkverträge können jederzeit gekündigt werden. Allerdings schuldet der Besteller dann den Werklohn abzüglich der Kosten.

Kaufverträge sehen keine Kündigungsmöglichkeit vor und Werklieferverträge sind nach Kaufvertragsrecht zu beurteilen. Da eine Einbauküche m.E. in diese Rubrik fällt hat die Klausel schon ihren Sinn.

Im Grunde überträgt die Klausel die werkvertragliche Regel zur Kündigung des Vertrags auf das Kaufrecht.

Ob man etwas dagegen tun kann ziehe ich in Zweifel. Der Verkäufer brauchte ja überhaupt keinen Rücktritt anzubieten.

Die Rechtsschutzversicherung ist ja wohl nicht von der Mutter abgeschlossen und wird deshalb nicht eintreten.