Ab wann gilt man steuerlich als verheiratet?

3 Antworten

Als verheiratet gilt man ab dem Tag der Eheschliessung. Steuerliche Vorteile wie das Ehegattensplitting können natürlich erst genutzt werden wenn beide Ehegatten in Deutschland ihren Wohnsitz haben.

Ich zitiere mal.

Ehegatten können zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a) und der Zusammenveranlagung (§ 26b) wählen, wenn 1. beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig im Sinne des § 1 Absatz 1 oder 2 oder des § 1a sind, 2. sie nicht dauernd getrennt leben und 3. bei ihnen die Voraussetzungen aus den Nummern 1 und 2 zu Beginn des Veranlagungszeitraums vorgelegen haben oder im Laufe des Veranlagungszeitraums eingetreten sind.

Wenn Du Deine Zukünftige also nicht bis zum 31. 12. nach Deutschland bekommst, kannst Du die gemeinsame Veranlagung für 2013 knicken. Allenfalls kannst Du Angehörigenunterstützung geltend machen, was sich aber für 3 Monate nicht unbedingt dick auswirken wird.

verheiratet ist man, wenn man standesamtlich geheiratet hat. Nur ist bei der Steuer auch entscheidend, wo beide unbeschränkt steuerpflichtig sind. Nur wenn beide in D diesen Status haben, kannst du dich gemeinsam veranlagen lassen.