Ab wann gilt mann als ausgezogen?

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Hallo,der Umzug (innerhalb der Gemeinde) gilt ab dem Tag, wo Deine Tochter das Formular mit dem Umzugsdatum bei der Gemeinde abgegeben hat. Ist sie in eine ander Gemeinde gezogen, muss sie sich innerhalb einer bestimmten Frist (glaube 8 Tage) dort anmelden und die alte Heimatgemeinde bekommt dann von der neuen die Meldung, sie muss sich dann am alten Wohnort nicht abmelden.

Wenn sie sich am neuen Wohnsitz angemeldet hat , ist sie umgezogen.Ein Umzug muß laut Meldegesetz immer angezeigt werden , sprich gemeldet werden . Warum sind wir immer noch so kompliziert in Deutschland ??? Die einen fordern , aber nichts ist geregelt. Für jeden Sch.... gibt es ein Gesetz , vielleicht auch zwei , oder .... !! Hier zum nachlesen über das Meldegestz : http://de.wikipedia.org/wiki/Meldegesetz Gruß Z ...