Teilzeit plus 450. Wie schaut Brutto-Netto Rechnung aus?
Hallo,
ich möchte gerne einen Job in Teilzeit annehmen. Mindestlohn 9,35Euro. ST-K IV
21 Tage x 5 Stunden x 9,35€ = 981,75€ Brutto also ungefähr 783 Netto
Das ist mir zu wenig. Der AG hat mir zusätzlich einen 450 Job angeboten.
26 Tage x 90 Minuten x 9,35€ = 364,65€ (NICHT Pauschal besteuert)
Jetzt die Frage die sich mir stellt.... kommen bei den 364,65 noch Abzüge runter? Abgesehen der RV (49,59), wovon man sich aber befreien lassen könnte....
Ich war immer der Meinung 450€-Jobs sind abzugsfrei.
Was bedeuten würde: 783 netto + 315,06 = 1098 Netto-Verdienst/Monat
Oder ist es so: 981,75€ Brutto + 364,65 = 1346,4 Brutto = 1039,29 Netto
Steuerklasse und Kinderfreibeträge sind bei Mindeslohn zu vernachlässigen +- 4Euro. Keine Kirchenzugehörigkeit
Wäre super wenn jemand da gesicherter Infos hat.
3 Antworten
Ich verstehe nicht so ganz die Intention des Arbeitgebers. Auch wenn er die 2% Lohnsteuer auf Deinen Lohn umlegt, zahlt er ja doch für einen Minijob höhere Abgaben als bei versicherungspflichtiger Beschäftigung. Lohnfortzahlung und Urlaub sind trotzdem zu leisten.
Ich hab da andere Informationen. Solange die juristische Person, hier der AG gleich bleibt, geht das überhaupt nicht. Das wird dann zusammengerechnet und auch so besteuert. Man möge mich bitte korrigieren.
Minijob-Zentrale hatte mir kürzlich negativ geantwortet. Ich kannte das auch so wie du, mit den zwei unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen.
Minijob und Teilzeitjob beim gleichen Arbeitgeber geht nicht. In diesem Fall werden die Einkünfte aus beiden Jobs zusammengerechnet und in Deinem Fall nach der Steuerkalsse IV besteuert. Aber es ist möglich, dass Du mit Deinem Arbeitgeber zwei verschiedene Arbeitsverträge hast. Den einen über den Teilzeitjob und den zweiten über eine geringfügige Beschäftigung.
Also (gehen wir mal davon aus das der AG sich legal verhält) ist die angebliche 450-Basis gar keine seperate Anstellung, sondern viel mehr eine angebotene "Stundenerweiterung" der 25 Stunden Teilzeit und wird somit regulär Brutto-Netto berechnet.
Da eine 2-fach Anstellung beim AG (bei gleicher Tätigkeit) nicht möglich ist.
Bei gleicher Tätigkeit gibt es natürlich keinen weiteren Arbeitsvertrag.
Das geht schon - siehe meine Gegenfrage.