12 Wochen Sperrzeit bei geplatzter Jobzusage unter Vorbehalt?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde Widerspruch einlegen und Kopien der Zusage bzw Schreiben mit einreichen...

Bei einem Widerspruch...landet dein Fall in einer Widerspruchsabteilung....nicht beim ursprünglichen Sachbearbeiter....sondern in einer abgeschotteten Abteilung vom AA getrennt...

Ich hatte damals aus anderem Grund Widerspruch eingelegt...aber mir eine Fachanwältin für Arbeitsrecht genommen...hatte eine Rechtschutzversicherung damals...kostete mir nur 150 Euronen Selbstbehalt... hatte sich aber gelohnt...

dir alles gute...und beim nächstenmal vorher vorm kündigen zum AA gehen... dann bleibt dir Ärger erspart...

Das ist ja wirklich sehr blöd gelaufen,
sollte die entgültige Entscheidung vom AA sein das du eine Sperre erhalten sollst, dann kannst du deine Geschichte ja im Wiederspruch schreiben und abwarten wie sie dann entscheiden.
eventuell solltest du dich dann auch Anwaltlich beraten lassen