12 Wochen Sperrzeit bei geplatzter Jobzusage unter Vorbehalt?
Liebe Leute,
Ich hatte Mitte November ein Bewerbungsgespräch, das positiv verlief und habe eine Jobzusage zum 01.01.2022 bekommen. Schriftlich, aber unter Vorbehalt der weiteren Coronamassnahmenentwicklung. Daraufhin hatte ich zum 31.12. meinen alten Job gekündigt, dieser war auch nicht mehr tragbar. Leitende Funktion, gute Bezahlung, aber Überstunden und Überarbeitung ohne Ende.
Ende Dezember verschob sich der Beginn auf den 15.01. und ich dachte mir perfekt, 2 Wochen Urlaub. Arbeitslos oder arbeitssuchend hatte ich mich nicht gemeldet, da ich dem Staat schlicht nicht für 2 Wochen auf der Tasche liegen wollte, bzw. mir der Aufwand dafür auch einfach zu groß war.
Nun erhielt ich jedoch vor ein paar Tagen den Anruf, dass man mich aufgrund der nunmehr verschäften Coronaregeln nicht mehr einstellen könne. Kann man auch verstehen, ist ein Job im Event-Gastrobereich und ich bat den nun doch nicht Arbeitgeber mir dies nocheinmal schriftlich mitzuteilen mit den Eckdaten -wann ich mich beworben hatte - wann das Gespräch war - wann man den Anfang verschob und wann man mir warum absagte. Dieses Schreiben habe ich auch erhalten.
Nun teilte mir das Arbeitsamt vorab der entgügltigen Entscheidung jedoch mit, dass ich aus deren Sicht ganz klar aus eigenem Verschulden arbeitslos sei und somit für 12 Wochen vom Bezug des Arbeitslosengeldes gesperrt sein werde. Ich hatte jedoch gelesen, dass auch die "berechtigte Aussicht auf eine neue Anstellung" ein trifftiger Grund sei um zu kündigen.
Hat jemand von euch bereits ähnliche Erfahungen gemacht`? Wie ist es ausgegangen? Oder wie ist eure Einschätzung? Die Zustände bei dem alten Job und ein Vorgehen gegen den nun doch nicht Arbeitgeber sollen hierbei keine Rolle spielen. Ersteres ist schwer zu beweisen und zweiteres möchte ich nicht, wäre wohl auch nicht möglich, da die Zusage unter Vorbehalt war.
Danke für eure Antworten.
2 Antworten
Ich würde Widerspruch einlegen und Kopien der Zusage bzw Schreiben mit einreichen...
Bei einem Widerspruch...landet dein Fall in einer Widerspruchsabteilung....nicht beim ursprünglichen Sachbearbeiter....sondern in einer abgeschotteten Abteilung vom AA getrennt...
Ich hatte damals aus anderem Grund Widerspruch eingelegt...aber mir eine Fachanwältin für Arbeitsrecht genommen...hatte eine Rechtschutzversicherung damals...kostete mir nur 150 Euronen Selbstbehalt... hatte sich aber gelohnt...
dir alles gute...und beim nächstenmal vorher vorm kündigen zum AA gehen... dann bleibt dir Ärger erspart...
Das ist ja wirklich sehr blöd gelaufen,
sollte die entgültige Entscheidung vom AA sein das du eine Sperre erhalten sollst, dann kannst du deine Geschichte ja im Wiederspruch schreiben und abwarten wie sie dann entscheiden.
eventuell solltest du dich dann auch Anwaltlich beraten lassen