Hi, also ich finde es sehr fraglich (Datenschutz-Grundverordnung) warum du deine Daten offen legen sollst?

Ansonsten kannst du über Elster deinen Jahresauszug machen oder halt deine Steuererklärung einreichen wofür du dann auch den Jahressteuerbescheid bekommst. Wenn du Elster Installiert hast und dich mit deiner Zertifizierungsdatei anmelden kannst, kannst du aber mit dem Hilfe Menü genau diese Frage beantworten.

Hast du Elster noch gar nicht installiert geht das leider nicht und du musst entweder deinen schriftlichen Jahresauszug nehmen oder einfach bei deinem Finanzamt anrufen die müssen dir das dann aushändigen (sogar ohne Angabe von Gründen).

liebe Grüße

...zur Antwort

Halli Silvi813,

Ich gehe davon aus, dass es zu einem Berufsgenossenschaftsfall geworden ist, da es ja während der Arbeit passiert ist und sie von einem Nebenjob (sozialversicherungspflichtig) und nicht von einem 450€ bzw. Minijob (nicht sozialversicherungsplichtig) sprechen. Ist es wie ein Arbeitsunfall zu behandeln. Hier gibt es klare Regelungen:

  1. Die Berufsgenossenschaft übernimmt in Vorkasse sämtliche kosten der Behandlung und darüber hinaus Schadensersatzansprüche (Arbeitsausfall für den Hauptberuf, Gehalt, Reha Maßnahmen etc.)
  2. Sie sind verpflichtet alles ihnen mögliche zu tun um den Heilungsprozess nicht entgegenzuwirken.
  3. Eine Arbeitsaufnahme egal bei welcher Tätigkeit ist nur nach der schriftlichen Befreiung des behandelnden Arztes oder eines Facharztes möglich.

Sollte es keine sozialversicherungspflichtige Stelle sein und der Schaden wurde nicht an eine Berufsgenossenschaft übermittelt, können sie den oberen Teil einfach ignorieren ;)

Da gebe ich Snooopy155 recht, Trotz Krankschreibung (AU) kann man immer arbeiten gehen (sollte sich aber dann das Kranken-bild verschlechtert ist eine Sozialversicherung/Krankenkasse nicht verpflichtet die weiter Behandlung zu übernehmen)

Daher mein Tip: Einfach beim behandelnden Arzt schriftlich sich bestätigen lassen das er keine Komplikationen in einem anderen Tätigkeitsbereich sieht

Ich hoffe ich konnte helfen, Liebe Grüße

...zur Antwort

Hallo Roobse,

Dein Fall bereitet mir immer noch Kopfzerbrechen, da ich eine Arbeitszeitveränderung nur aus deinem Arbeitsvertrag heraus bestimmen könnte.

Allerdings habe ich einige Interessante Ansätze gefunden die ich dir nun einmal schreiben möchte:

  • §3 ArbZG: Arbeitszeit der Arbeitnehmer. Hier ist klar geregelt das die Wöchentliche Arbeitszeit von 8 Stunden am Tag auf 10 Stunden ausgeweitet werden darf solange das schriftlich festgehalten ist und es innerhalb von 6 Monaten einen Ausgleich gibt. Heißt zum Beispiel im Oktober dürftest du bei 26Werktagen (inkl. Samstag) nicht mehr wie 208 Stunden Arbeiten. Deswegen kommt mir deine Stundenanzahl wöchentlich sehr hoch vor.
  • Der Urlaubsanspruch muss sich nach deiner täglichen vertraglich geregelten Arbeitszeit richten (IRWAZ = individuelle Regelung der wöchentlichen Arbeitszeit)
  • Steht in deinem Arbeitsvertrag eine Arbeitszeit von täglich 8 Stunden so muss auch nur der Urlaubsanspruch auf die 8 Stunden fallen.
  • Sonderregelungen gibt es hier natürlich auch (Teilzeit- und Befristungsgesetz findet bei dir bestimmt keine Anwendung) aber hier wird die Urlaubszeit auf die wöchentliche Arbeitszeit angepasst
  • Ebenso gibt es 24 Stunden Dienst in Verbindung mit zwei Tagen frei (z.B Feuerwehr) hier ist die Regelung so das man von seinen 30 Tagen dann 2,5-3 Tage Urlaub für einen freien Tag nimmt da 24/3 gleich den 8 Stunden pro Tag entsprechen

Fazit: Du solltest in deinem persönlichen Arbeitsvertrag gucken welche Arbeitszeit pro Tag vereinbart ist diese muss dir als Urlaubstag generell gewährleistet werden. darüber hinaus solltest du in der Zeitbuchungs-abteilung nachfragen wie die Berechnung und das abziehen der Überstunden zustande gekommen ist und das auch schriftlich geben lassen. Im Anschluss eventuell eine kostenlose Beratung beim Arbeitsrechtler in Anspruch nehmen (bietet jede gute Arbeitsrechtskanzlei an). Die dir anhand deines Arbeitsvertrages und dem Urlaubsanspruch genaue Auskunft geben können ob das noch erlaubt ist oder nicht. Gesetzlich sind die 8 Stunden pro Urlaubstag zu gewähren alles darüber hinaus nur wenn die IRWAZ ebenfalls höher mit dir vereinbart wurde.

ich hoffe das konnte dir etwas helfen, ohne Arbeitsvertrag kann ich das leider nicht weiter vertiefen auch nicht nach Rücksprache mit unserm Anwalt.

...zur Antwort

Ok, Werde ich morgen mal klären und im Arbeitszeitgesetz passende passagen suchen,... schönen Feierabend bis morgen

Liebe Grüße

...zur Antwort

Reicht eine Antwort morgen,

Würde das Arbeitszeitgesetz durchgucken.

Allerdings sind die Chancen auf Erfolg gering, da das Arbeitszeitgesetz eine Wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden (8 Stunden a 6 Werktage die Woche) voraussetzt und eine Erhöhung der Arbeitszeit bis 12 Stunden möglich ist so lange es in vorgesehenen Zeiträumen einen Erholungsausgleich gibt.

Greift hier eventuell auch ein Tarifvertrag seit ihr gewerkschaftlich in einem Logistik Unternehmen angegliedert (Verdi / IG Metall) weil dann noch ganz andere Faktoren greifen würden.

...zur Antwort

Könntest du noch das alter mit angeben (Jugedarbeitsschutzgesetz) und wie hoch ist die wöchentliche Arbeitszeit um eine genaue aussage geben zu können.

liebe grüße

...zur Antwort

kannst du bitte deine Frag etwas mehr ausführen und erläutern, warum bist du der Meinung, dass der Mateltarif von 1996 noch Gültigkeit besitzen sollte? Welche Branche, welche Gewerkschaft im Dachverband vertritt euch?

Ps: Ein Manteltarifvertrag wird in der Regel nach der Friedenspflicht und der Laufzeit neu verhandelt was eigentlich alle 1-2 Jahre statt findet (Immer dann wenn Arbeitskampfmaßnahmen statt gefunden haben) somit müsste es seit dem einen Fortbestand mit veränderten Bedingung geben der ca 15-22 mal neu verhandelt wurde also auf welche passage aus dem Vertrag oder auf was zielt die Frage ab? also hast du eine spezielle Passage ins Auge gefasst, von der du hoffst ihrer Gültigkeit bestätigt zu bekommen?

Liebe Grüße

...zur Antwort

Hallo July001,

Dies ist eine sehr schwierige Frage, da die Familiensituationen und die Umstände warum dein Sohn bei deiner Mutter lebt mir nicht ersichtlich ist.

Ob man das geteilte Sorgerecht an dritte übergeben kann ist meist eine Rechtsfrage für einen Anwalt und darüberhinaus fürs Sozialgericht.

Hier muss beurteilt werden was zum Wohl des Kindes beiträgt und hier zitiere ich jetzt das "Bürgerliches Gesetzbuch" §1626 Elterliche Sorge, Grundsätze:

(3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.

So kann man argumentieren das Sorgerecht zu übertragen da es die Entwicklung des Kindes fördert, allerdings muss dabei der Ex-Partner ebenso zustimmen oder es muss Gerichtlich ohne die Zustimmung eins Dritten festgestellt worden das es das beste für das Kind ist.

Ich hoffe ich konnte ihnen ihrer Frage beantworten.

Ps: Suchen sie dennoch bitte einen Sozialrechts-anwalt oder einen Sozialhilfeverband (z.B.: Caritas) auf für eine klare Bewertung und Beantwortung der Frage

Viel Erfolg und liebe Grüße

...zur Antwort

Mir sind keine direkten Vergleichsfälle bekannt, ich kenne eher Fälle aus dem Diebstahl heraus und nicht aus dem nicht versenden einer Ware.

Meine Einschätzung: Es kommt auf den Verhandlung an und wie du vor Gericht Auftritts (Ob du es bereust oder ob du die schuld nicht bei dir sieht das beeinflusst Richter die nach ihrem ermessen urteilen).

Man darf nicht vergessen, dass es eine geschädigte Person eine Entschädigung wünscht. Also im einfachsten Fall denke ich soll die Summe mit einer angemessenen Entschädigung zurück gezahlt werden wenn die Ware nicht vorhanden ist. heißt ca 50-150 Euro.

Desweiteren kann der Richter eine Sozialmaßnahme für richtig erachten als Erziehungsmethode damit dass nicht noch mal vorkommt( hier würde ich 8 - 40 Sozial Stunden vermuten also ein Tag bis eine Woche)

Im Umkehrschluss würde das dafür nicht in der Akte auftauchen

Ich hoffe ich konnte helfen, liebe Grüße

...zur Antwort