Baustellengitter angetrunken herum getragen welche folgen hatts für mich?

1 Antwort

Komm aus österreich fals das eine rolle spielt

Das spielt insofern eine Rolle, als dass sich hier niemand näher mit österreichischem Recht auskennt und wird dich insofern an ein österreichisches Forum verweisen müssen.

Einschätzung für Deutschland:

Wenn glaubhaft ist, dass keine Zueignungsabsicht bestand, liegt keine Straftat vor. Die nicht vorhandene Straftat kann sich in dieser formalen Form auch nicht negativ auf deine Eignung zum Besitz von Waffen auswirken.

Was sich aber durchaus negativ auf deine Zuverlässigkeit auswirken kann, ist der übermäßige Alkoholgenuss und aus diesem resultierendes Fehlverhalten. Das wird die zuständige Behörde aber im Einzelfall beurteilen müssen.