Darf die neue Lebensgefährtin mein Kind ständig anfassen.?

2 Antworten

Kurzer Hinweis: die Frage währe bei guteFrage besser aufgehoben.

Ein 8 Jähriger sollte schon wissen, wann er angefasst werden will und wie. Daher hat ihn niemand, nicht mal die Eltern oder Großeltern anzufassen, wenn er das nicht will, auch nicht als Erzieherische Maßnahme. Es gibt sogar Leute, die meinen, selbst Begrüssungsumarmungen müssen vorher erfragt werden.

Was die Lebensgefährtin betrifft sie braucht nicht nur das Einverständnis des Jungen, sondern sogar das Einverständnis Ihres Partners und Vater des Jungen um etwas mit ihm zu machen. Von beiden Seiten kommt hier ein eindeutiges Nein, ergo hat sie das zu unterlassen

Man muss ja jetzt nicht gleich böse Absichten unterstellen... Wenngleich sich der Gedanke hier wohl aufdrängt. Nichtsdestotrotz: Wenn das Kind solche (nicht objektiv notwendigen!) Berührungen nicht möchte, hat sich die LG des KV daran zu halten. Ein Achtjähriger kann sehr gut selbst entscheiden, von wem er (in nicht objektiv notwendiger Art und Weise) angefasst werden möchte.

Sprich weiterhin mit deinem Ex und dem JA. Du kannst deinem Ex ja auch mal vorsichtig vermitteln, dass solche Aktionen auf Dritte sehr suspekt wirken und ganz schnell böses Gerede nach sich ziehen...

Und nur um Missverständnisse zu vermeiden: Dass die LG des KV ein engeres Verhältnis zu dem Kind aufbauen möchte ist grundsätzlich absolut nachvollziehbar und legitim. Hier muss aber zwingend eine entsprechende Bereitschaft des Kindes vorhanden sein, so etwas lässt sich nicht erzwingen.