Grundsteuer B für Grundstück ohne öffentliche Erschließung,?

Vor 10 Jahren haben wir ein Haus gekauft, welches 1935 als Wochenndhaus gebaut und genehmigt wurde. 1952 – 1955 fand eine Erweiterung statt, jedoch ohne Baugenehmigung. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich, wegen fehlender öffentliche Erschließung gibt es keine Baugenehmigung (Baurecht)

Bei der Stadt versuchten wir, eine nachträgliche Baugenehmigung zu bekommen, leider ohne Erfolgt, da die Zuwegung zum Grundstück nicht öffentlich gesichert ist. Lediglich führt ein privater Weg, über verschiedennen Eigentümerngrundstücke, zu unserem Grundstück, es ist auch keine Baulast eingetragen.

Nach Rücksprache mit den Eigentümer möchten sie keine Baulast für unser Grundstück eintragen lassen, es ist rechtlich nur ein Notweg.

An dem Weg stehen noch weitere Häuser, die abenfalls keine Genehmigung haben. Die gleiche Situation wie bei uns.

Wir hatten eine Ortsbesichtigung mit dem Bauamt, es wurde uns mitgeteilt, daß wir keine Veränderungen vornehmen dürfen, solange das Haus keine Baugenehmigung hat.

Der Flächennutzungplan der Stadt weist dieses Gebiet als Flächen Landwirtschaft aus. Es gibt auch keinen Bebauungsplan.

Die Stadt betrachtet das Gebäude als Schwarzbau mit Duldung.

Sollte das Haus jemals abbrennen, können wir es nicht mehr aufbauen, daher kann es sich ja nicht um Bauland handeln.

Wie kann es sein, das der Gutachterausschuß den Bereich als Bauland im Außenbereich mit 260,00 € pro m² ansetzt.

Das Grundstück mit dem Gebäude ist 1000 m² groß. Das Haus haben wir vermietet.

Der Grundsteuerbescheid vom Finanzamt liegt uns bereits vor, mit 260,00 € pro m² Grundstück.

Ist es sinnvoll, Einspruch zu erheben?

Grundstück
Nachträgliche Änderungen der Grundstücksgrenze rechtens?

Hallo wir haben Ärger mit einem Grundstückskauf.

Zur Vorgeschichte. Es wurde ein sehr großes Grundstück in 6 kleine Teilgrundstücke aufgeteilt zum Bau von Einfamilienhäuser.

Eines davon haben wir erworben und mittlerweile für das Grundstück unsere Pläne erstellt und auch bereits eine Baugenehmigung erhalten.

Soweit sogut. Jetzt ist es so, dass das direkte Nachbarsgrundstück sehr schmal geraten ist und der aktuelle Besitzer (von dem wir auch gekauft haben) das Grundstück nicht verkauft bekommt. Daher möchte er nun, das wir 2,5 Meter von unserem Grundstück "abgeben" damit verkleinert sich natürlich dementsprechend unser Grundstück was allerdings zur Folge haben würde, dass wir die Bauverordnung des Landes BaWü nicht mehr einhalten bezüglich der Grenzbebauung.

Ich finde diesen Vorschlag absolut bei den Haaren herbeigezogen, da wir wie gesagt bereits eine Baugenehmigung erhalten haben und unsere Planung vollständig abgeschlossen ist.

Ich habe dem Verkäufer klar gemacht, dass wir uns auf solch einen Vorschlag nicht einlassen werden, da ansonsten unser Bauprojekt so nicht mehr realisierbar wäre.

Kennt sich jemand rechtlich aus, ob der Verkäufer trotz Genehmigter Baugenehmigung zu unseren Gunsten anhand der vorliegenden Vermessungen eingetragen im Katastaramt und eines notariellen Kaufvertrages mit eindeutigen Größen Angaben trotzdem naträglich Änderungen vornehmen kann.

Danke für eure Antworten.

Grundstück, Hausbau
Flurstück Umlage zu Grundstück - Spekulationssteuer?

Hallo zusammen,

Ich bräuchte bitte kurz Hilfe.

Wir haben die Möglichkeit in unserem 2. Wahl Neubaugebiet noch ein Flurstück eines unerschlossenen Neubaugebietes zu kaufen. Dem Flurstück ist bereits ein Grundstück nach Umlegung/Erschließung zugeteilt. Das Grundstück wird 400m² haben und der Kaufpreis des Flurstücks bezieht sich auf diesen Wert. Wir würden ca. 300€/m² zahlen. Für die Erschließung kommen nochmal in etwa 120€/m² hinzu. Somit wären wir bei 120.000€ (Flurstück) + 48.000€ (Erschließung) = 168.000€ (Gesamt).

Sollten wir nun doch die Option auf unser 1. Wahl Neubaugebiet erhalten, würden wir gerne wieder das Flurstück oder bereits das erschlossene Grundstück weiterverkaufen. Im Falle des Verkaufs des Flurstücks wäre das easy, ist ja quasi 1:1 das Gleiche. Wie sieht es aber aus, wenn wir das erschlossene Grundstück verkaufen - worauf zahlen wir nun die Spekulationssteuer.

Nehmen wir an, wir würden das Erschlossene Grundstück für 200.000€ verkaufen, haben dafür aber nur 120.000€ bzw. 168.000€ (mit Erschließung) gezahlt. Wird für die Spekulationssteuer nun die 120.000€ oder die 168.000€ angesetzt.

Im Fall #1 wären das 8.000€ Verlust, im Fall #2 aber 16.000€ Gewinn, was natürlich ein beträchtlicher Unterschied wäre.

Oder gibt es in diesem Fall ganz andere Regelungen?

Danke euch im Voraus! 

Grundstück, Spekulationssteuer
Erdaushub?

Hallo 🙋‍♀️

Im Juni diesen Jahres habe ich einen Bekannten beauftragt, unseren Erdaushub zu entsorgen.

Er besitzt eine Ein-Mann-Firma.

Per WhatsApp haben wir einen Festpreis von 3000 Euro ausgemacht (mit Deponie, Bagger, LKW und Arbeitszeit).

Mitte Juni war es so weit. Mein Bekannter hat einen Arbeiter engagiert, der unseren Aushub entsorgen sollte. Aber leider hat er nur einen Teil entsorgt. Für diesen Teil hat er von uns 1000 Euro bekommen. Uns wurde gesagt, dass der Rest auch noch weg kommt. Nach mehreren Nachrichten, was nun mit dem restlichen aushub ist, wurde ich immer vertröstet, dass momentan keine Zeit ist oder das ich warten muss. Bis heute liegt der Haufen noch auf unserem Grundstück. Es sind mittlerweile fünf Monate vergangen und mein Bekannter hat sich bis heute nicht gemeldet. Nun kommen wir zum wesentlichen Punkt. Er hat mir jetzt eine Rechnung geschickt von 1500 Euro, die ich zahlen soll ( Kosten der Deponie). Wir wären jetzt bei 2500 Euro und es liegt immer noch die Hälfte von unserem Aushub auf dem Grundstück. Wir haben aber weder was unterschrieben noch war das so vereinbart.

Nun meine Frage, bin ich dazu verpflichtet diese Rechnung von 1500 Euro zu zahlen, obwohl er seine Arbeit noch nicht erledigt hat? Hier liegt lediglich kein Vertrag vor. Nur eine "schriftliche Vereinbarung".

Wir möchten auch gerne jemanden anderen beauftragen, da auf diesen Mann absolut kein verlass ist.

Im Voraus bin ich für alles dankbar.

Grundstück, Haftung
Vermesser stellte fest, dass unsere Grenzpunkte sich versetzt haben. Stimmt der Lageplan nicht mehr? Bekommt der Nachbar jetzt einen Teil von meinem Grundstück?

Sache ist folgend:Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (beauftragt von unserem Nachbar und zum zweiten Mal auch von uns) hat mittels GPS und Satellitenmessung festgestellt, dass die Grenzpunkte an unserer Südseite nicht stimmen.

Die Differenz beträgt ca. 30 cm an einer Stelle, 38 cm an einer anderen und ca. 100 cm an der dritten (Die Grenze verläuft in einer 135° Ecke (ist keine gerade Linie). Unsere Grundstücksfläche beträgt 638 m².Das ist unsere Südgrenze und die Fläche des Grundstücks vor unserem Haus ist nicht so groß. Die Länge vom Haus bis zur Südgrenze beträgt nur 6 m. Vor dem Haus ist eine Terrasse, Carport, Hecke und alter Baum. Unser Haus steht seit 30 Jahren. Das Grundstück und das Haus vom Nachbar ist viel älter (50-60 Jahre?).

Lt. dem öffentlich bestellten Vermesser verkleinert sich unser Grundstück nicht insgesamt, da wir an der Nordgrenze ca. genau so viel Fläche dazu erhalten. Wir wohnen in einem Dorf und an dieser Fläche haben aber keinerlei Interesse, da es Gemeinde gehört und eine Viehhalde ist: Kuhmist- und Uringestank, Fliegen und stechende Bremsen schrecken einen ab.

Was ist jetzt mit der Grenzmessung? Gehört jetzt ein Teil von meinem Grundstück dem Nachbar? Auf diesem Streifen sind die Pflastersteine von unserem Carport und 30 Jahre alte Bäume.

Aufgrund von dem Lageplan kann man sehr genau feststellen wie weit ist es von dem Haus bis zur Grenze (n). Gilt der Lageplan mit den ganzen Abmessungen nicht mehr?

Vielen Dank im voraus für Ihre Ratschläge

Grundstück, Recht
Eltern kaufen Grundstück, Kind baut Haus -> Grunderwerbssteuer?

Hallo miteinander,

es liegt folgende Situation vor:

Ein privater Grundstücksbesitzer verkauft ein Baugrundstück. Er hat für die Vermarktung einen Immobilienmakler beauftragt. Der Makler hat ein eigenes Maklerbüro, arbeitet aber auch gleichzeitig auch als "selbstständiger Vermittlungsvertreter" für eine Hausbaufirma, die schlüsselfertige Häuser baut. Der Makler hat als Voraussetzung für den Grundstückskauf die Verpflichtung auferlegt, dass man mit der bestimmten Hausbaufirma bauen muss. Der Makler meint, dass in der Konstellation nur Grunderwerbssteuer aufs Grundstück, aber nicht aufs Haus, anfällt, weil man erst nur einen Planungsvertrag mit der Hausbaufirma abschließt (mit Rücktrittsrecht, falls kein Grundstück gefunden wird), man dann das Grundstück von privat kauft und nach dem Kauf dann den richtigen Werksvertrag mit der Haubaufirma abschließt.

Ich bin mir nach eigenen Recherchen trotzdem unsicher, ob die Grunderwerbssteuer nicht doch auch aufs Haus anfällt, weil es doch eine offensichtliche Verbindung zwischen privatem Grundstücksverkäufer, Makler und Hausbaufirma gibt.

Daher nun meine Fragen:

1) Wie würdet ihr das sehen? Gibt es da die Verbindung zwischen den beiden Einzelverträgen; liegt eventuell sogar ein verdecktes Bauträgermodell vor?

2) Könnte man das ganze umgehen, wenn die Eltern das Grundstück von privat kaufen (und dann natürlich zwischen Eltern und Kind alles richtig privat geregelt würde)? Die Hausbaufirma bräuchte nur einen 2-Zeiler von den Eltern und dann wäre das für die ok. Nach dem Bau und wenn einige Zeit verstrichen ist, würde man dann eine Schenkung vornehmen.

3) Könnte ein Notar in dem Falle richtige Auskünfte geben (um nicht beim Finanzamt anrufen zu müssen und "schlafende Hunde zu wecken"...)?

4) Für den Grundstückskauf müsste kein Kredit aufgenommen werden; nur für das Haus müsste ein Kredit aufgenommen werden. Geht das dann überhaupt, oder würde das Haus dann auch den Eltern gehören, weil man ja auf "fremdem" Grund bauen würde?

Ich bedanke mich schon mal für eure Hilfe.

Erbe, Finanzamt, Grundstück, Hauskauf, Immobilien, schenkung, Steuern, Bauträger
7000m² Ackerland verkaufen oder behalten?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich eines kürzlich geerbten Stückes Ackerland. Das Stück ist knapp 7000m² groß und seit ca. 20 Jahren im Familienbesitz. Es liegt in der Nähe des Ruhrgebiets zwischen zwei kleinen Orten etwa 3km vom Ortskern entfernt und wurde dort lange als Garten gepflegt und zum Anbau von Obst und Gemüse genutzt.

Ein Bohrloch zur Bewässerung ist vorhanden. Das Grundstück ist eingezäunt und an drei Seiten umgeben von landwirtschaftlich genutzten Feldern. Der aktuelle Zustand ist ziemlich schlecht, da in den letzten Jahren nur noch das Nötigste an Aufgaben dort übernommen werden konnte. Die drei dort befindlichen Holzhütten und ein maroder Wohnwagen stehen noch auf dem Grundstück.

Die Bodenrichtwerte lagen beim letzten Nachschauen bei 4,90 €/m² und das Erbe wird durch drei geteilt. Meine Frage ist nun, ob es Sinn macht, das Grundstück zum aktuellen Preis zu verkaufen oder ob man es eventuell lieber behalten sollte. So viel bleibt ja für jeden dann auch nicht übrig.

Da ich gerade der einzige bin, der das Grundstück tendenziell eher behalten würde, steht eventuell auch die Frage im Raum, ob es sich lohnt, die anderen beiden auszubezahlen, um das Grundstück alleine als Wertanlage zu halten.

Oder gibt es noch weitere Möglichkeiten? Bauland wird es wohl so schnell nicht werden.

Falls ich noch Details vergessen habe, die zur Beantwortung hilfreich sein können, reiche ich sie gerne noch nach.

Vielen Dank schon mal an alle und liebe Grüße

Grundstück, Verkauf
Kann eine als Grünfläche im B-Plan ausgeschriebene Fläche als Wald umgewidmet werden, wenn das angrenzende Baugrundstück dadurch nicht mehr bebaubar ist?

Hallo,

folgende Problematik stellt sich dar. Wir haben ein Grundstück gekauft, welches sich in einem rechtskräftigen Bebauungsplan befindet und in diesem als "Allgemeines Wohngebiet" nach §4 BauNVO gewidmet ist. Der Bebauungsplan ist rechtskräftig und gültig. An unser Grundstück grenzen zwei Grundstücke, welche im B-Plan als Grünflächen nach §9 Abs. 1 Nr. 25b) BauGB gekennzeichnet sind. Es handelt sich hierbei um eine private Grünfläche. Im Text des B-Plan steht, dass diese zu erhalten, zu schützen und zu pflegen sind. Da diese Flächen aber nicht gepflegt wurden, Grünfläche verwildert und die Bäume sind über die Jahre gewachsen.

Wir haben im Juli unseren Bauantrag eingereicht, da wir mit unserer Dachneigung und der Traufhöhe vom B-Plan abweichen, haben dies aber vorher bei der Stadt abgefragt, da im Wohngebiet schon solche Häuser stehen und ein okay bekommen. Nichtsdestotrotz mussten wir deshalb einen Bauantrag einreichen. Nun wurde dieser abgelehnt mit der Begründung, dass das SächsWaldG dem entgegensteht und wir mit unserem Haus 30m Abstand zum angrenzenden Wald halten müssen. Die zwei Grundstücke, welche im B-Plan als Grünfläche stehen, sind vom Forstamt als Wald eingestuft wurden. Weder im B-Plan noch im Flächennutzungsplan ist das hinterlegt. Vor zwei Jahren hat unser Nachbar gebaut, jedoch mit Bauanzeige, und befindet sich auch deutlich in diesem 30m Korridor. Auch weitere Häuser, die ca. 5 Jahre alt sind, stehen genau an diesen "Wald".

Meine Frage ist, ob die Stadt einfach so eine Grünfläche zum Wald machen kann, ohne das in irgendeiner Weise anzuzeigen. Auch den vorherigen Eigentümern wurde dies nicht mitgeteilt. Das Grundstück ist durch diese Tatsache nicht bebaubar, befindet sich aber in einem genehmigten B-Plan mit einer genehmigten Baufeld, in welchem wir uns befinden.

Ich sehe hier eher das Versäumnis bei den Eigentümern der Grünfläche, da dieser Ihrer Pflege nicht nachgekommen sind. Dies kann doch nicht zu Lasten der Nachbarn erfolgen.

Baurecht, Grundstück, Immobilien, Recht

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