Mögliche Verlängerung der Spekulationsfrist nach Grundstücksumwandlung?

3 Antworten

Es gehört Dir 10 Jahre, die voraussetzung ist erfüllt.

Als was das Grundstück vermerkt ist und als was es verkauft wird, ist egal.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Je nach Größe und Belegenheit des Waldgrundstücks ist das zwingend ein forstwirtschaftlicher Betrieb, da gelten die zeitlichen Grenzen der sog. 'Spekulationsfrist' nicht.

Wald in Bauland umwandeln ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ohne weiteres möglich. Solche Entscheidungen gehen lange kommunale Prozesse voraus.