Waldflächen im Grundstück?

5 Antworten

Du wirst wahrscheinlich Bescheide für Grundsteuer A und B erhalten haben. Die entsprechenden Flurstücke, auf die sich diese Berechnungen beziehen, sollten entsprechend ausgewiesen sein, d.h. damit auch die anzusetzende Fläche mit den Hebesätzen den Bescheiden zu entnehmen sein. Jedes Flurstück wird natürlich nur in einem Bescheid aufgeführt. Ist hier etwas doppelt, solltest Du Einspruch gegen den jeweiligen Bescheid einlegen.

Eifelia  26.02.2022, 11:36

Ja, aber gegen die Einheitswertbescheide, die den Grundbesitzabgabenbescheiden zugrundeliegen.

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Grundsteuer für Wald

Die Grundsteuer für Ihren Wald wird errechnet durch die Multiplikation des Steuermessbetrages mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde. Der Steuermessbetrag wiederum ergibt sich durch Multiplikation des Einheitswertes mit der Grundsteuermesszahl. Dabei unterscheidet man außerdem Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen und Grundsteuer B für Bauland.

Der Einheitswert ist abhängig von der Nutzungsart und wird in einem speziellen Feststellungsverfahren ermittelt. Die letzte Hauptfeststellung erfolgte allerdings im Jahr 1964. In den neuen Bundesländern greift man auf den sogenannten Ersatzwirtschaftswert zurück, da hier die letzte Hauptfeststellung im Jahr 1935 stattfand. Der Ersatzwirtschaftswert für Waldflächen in den neuen Bundesländern liegt einheitlich bei 63,91€ pro Hektar, während der Einheitswert in den alten Bundesländern variiert.

Die Grundsteuermesszahl ist ebenfalls abhängig von der Nutzung der Fläche, sowie von der Art der Bebauung und davon, ob das Grundstück in den neuen oder alten Bundesländern liegt. Für forstwirtschaftliche Betriebe gelten einheitlich 0,6%.

Der Hebesatz ist ein Instrument, mit dem Gemeinden die Höhe der anfallenden Gemeindesteuern beeinflussen können. Bei der Grundsteuer A, also der Grundsteuer für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, liegt der Hebesatz in den meisten Gemeinden zwischen 200% und 400%. Die Grundsteuer für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen fällt im Vergleich zu der für Bauland gering aus. Die Belastung beträgt meist nur wenige Euro pro Hektar und Jahr.

https://www.waldhilfe.de/nebenkosten-von-waldeigentum/#:~:text=Bei%20der%20Grundsteuer%20A%2C%20also,der%20f%C3%BCr%20Bauland%20gering%20aus.

Für Dein Grundstück müssen zwei unterschiedliche Grundsteuermesszahlen festgesetzt worden sein.

Eine für den Baulandteil udn eine für den Land- udn Forstwirtschaftlichen Teil.

Wenn das nicht so ist, musst Du Dich an das Finanzamt wenden.

Die Gemeinde richtet sich nach dem Grundsteuermessbescheid.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Grundbesitzabgabenbescheid der Stadt ist nur ein Folgebescheid, gegen den kannst Du nicht vorgehen. Wenn, musst Du gegen den Einheitswertbescheid vorgehen, DEN musst Du also prüfen (bzw hättest Du prüfen müssen innerhalb der Einspruchsfrist).

Du kannst natürlich gegen die Gemeinde vorgehen, aber Recht wirst Du wahrscheinlich nicht bekommen., denn Grundsteuer ist eine Jahressteuer die von dem Besitzer am 01.01.2022 gezahlt werden muß. Sollte das entsprechende Land schon in rechtskräftig in 2021 zum Bauland erklärt worden sein, dann solltest Du von der Gemeinde 2 Grundsteuerbescheide erhalten, in denen die jeweiligen Flächen berücksichtigt wurden. Aber es wird in jedem Fall die Gesamtfläche einer Grundsteuer unterworfen, nur mit unterschielichen Hebesätzen für die Teilflächen. Es ist jedoch gut möglich, dass die Aufteilung des Grundstücks vom Grundbuchamt noch nicht vollzogen wurde.

Eifelia  26.02.2022, 11:36

Sie/er muss gegen den Grundlagenbescheid vorgehen, die Stadt setzt diesen nur um und kann da gar nichts machen.

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