Sichtschutz - Erlaubnis wegen Belästigung?

(es wird lang, tut mir leid.. hoffe ihr lest es trotzdem durch🥺)

Hey :)

ich bin vor einem Jahr in ein Haus bzw. Wohnung eingezogen, das Anfang letzten Jahres fertiggestellt wurde. Die Mieter hier, haben einen großen „Garten“, wo jeder Mieter des EGs seine Terrasse sozusagen hat. Grünfläche gehört nicht mehr zur Wohnung. Nun, die Terrasse schaut zur Straße, das nahm ich vorm unterschreiben in Kauf.

ich habe allerdings ein Problem, womit ich niemals vor Einzug gerechnet hätte. Ich werde jeden Tag von fremden mindestens 12 mal belästigt.. 4 davon (immer verschiedene) kommen direkt auf meine Terrasse, klopfen an meine Türen, um mein Kater zu „betrachten“.. Die restlichen 8 sind fremde die mind. 5 Minuten gaffen. Das ist so unglaublich belastend für mich, denn ich leide sowieso unter psychischen Erkrankungen. Ich habe deshalb immer meine Jalousien unten, da ich vor Angst schon dissoziiere (bin in Behandlung keine Sorge:). Damit mein Kater die Außenwelt betrachten kann, lass ich ihm was frei..

Mehrere Nachbarn hier haben schon ca. 110cm hohe Umzäunungen mit Sichtschutz angebracht. Ich hatte letztes Jahr der Baugesellschaft per Mail nachgefragt, ob und wie es erlaubt ist.. ohne das Haus zu beschädigen bzw. nicht zu bohren, darf man es. Ich möchte die Erlaubnis gerne schriftlich haben..

leider denke sehr negativ und gehe immer vom schlimmsten aus. Deshalb sagen wir mal, aus irgendeinem Grund wird es nicht erlaubt. Hätte ich trotzdem recht dazu, weil ich Tag täglich belästigt werde?

Dankeschön falls ihr es bis hierher geschafft habt 😬😊

Hier die Terrasse

Bild zu Frage
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Mietfrei wohnen im Alter durch Investition in ein Eigenheim oder in Miete bleiben und dafür regelmäßig hohe Sparbeträge in Fonds an sparen, was ist effektiver?

Jedenfalls auf eine Sicht von 25-30 Jahren betrachtet?

Ausgangssituation:

Würde ich mit meiner Familie schlicht und kostenoptimiert bauen wollen, müsste ich nach derzeitigem Stand und Kostenkalkulation quasi mein komplettes Eigenkapital opfern welches derzeit zur Altersvorsorge in Aktien langfristig angelegt ist. Und dann müsste noch ein Betrag von rund 250.000 € finanziert werden und in 20 Jahren getilgt sein (Dann 60 Jahre alt). Einschließlich Nebenkosten und Instandhaltungsrücklagen wären das rund 40 Prozent des verfügbaren Gesamtnettoeinkommens monatlich.

Grundsatzfrage: Welchen monatlichen Anteil sollten Wohnkosten inkl. Nebenkosten vom verfügbaren Gesamteinkommen nicht überschreiten?

Leider sind halbwegs vergleichbare Mietobjekte ebenfalls rar gesät in der Region (20 km Radius) und wenn vorhanden, dann meist so teuer, dass eine Hausmiete mit Nebenkosten vergleichbare Kosten (betrachtet auf 20 Jahre Tilgungszeit und bei üblichen Mietsteigerungen) verursachen.

Dafür könnte beim Mieten das verfügbare Geld weiter arbeiten und sich vermehren. Bei einem Hauskauf wären sicherlich massive Abstriche im Bezug auf eine zusätzliche Altersvorsorge (wie Fonds etc.) die Folge. Beispiele dieser Art kennen wir genug. Da steht dann ein schönes Haus, aber darin ist fast das komplette Kapital gebunden.

Da auch die Kinder bereits Richtung Pubertät gehen und vermutlich nicht ewig im Haus leben werden, stellt sich bei uns also die grundsätzliche Frage: Was tun?

  1. Mieten oder kaufen/bauen?
  2. Mieten und später evtl. kaufen/bauen (altersgerecht)?
  3. Mieter dauerhaft bleiben?
  4. Mieter bleiben und für die Kinder kleine 1-Zimmer-Appartments als Kapitalanlage kaufen und vermieten?

Eine Schenkung oder einkömmliche Erbschaft ist ebenso wie ein besser bezahlter Job oder eine ultimative Geschäftsidee nicht in Sicht. Daher gehe ich mal vom bestehenden Finanzstatus aus. Im Bezug auf das Thema Wohnen an sich sind wir eigentlich recht flexibel (Mieten oder Kaufen/bauen wäre egal).

Was wäre aber finanziell wohl in unserem Fall die bessere Wahl?

Bauen, Finanzierung, Immobilien, Miete
Mehrfamilienhaus bauen - wie lässt sich das ohne Geld realisieren?

Hallo, mein Mann und ich möchten das Haus meines Bruders kaufen, der kurz vor der Zwangsversteigerung steht- wir wollen es noch davor kaufen- sind gerade in Verhandlungen mit den Banken und den Gläubigern, da diese ja alle zustimmen müssen. Nach etlichen Überlegungen und Recherchen, haben wir auch mittels Bauamt- festgestellt, dass man das Grundstück mit 5 Vollgeschossen bebauen kann - das Haus von meinem Bruder ist Baujahr 1920 zwar renoviert und bewohnbar aber leider für uns nicht brauchbar als familie. Nun wollen wir dort ein Mehrfamilienhaus mit 15 Wohnungen errichten, seine restlichen Schulden auch damit abbezahlen. Nach unseren Berechnungen, bleibt ne ganze Menge über ( wird auch mit 60% versteuert, aber trotzdem gutes geld)

Meine bzw. unsere Frage lautet nun: Wie kann man das ohne geld realisieren?

wir kaufen das alte haus- reichen bauantrag ein- bei genehmigung reißen wir es ab- verkaufen in der zeit wohnungen- und können kostendeckung anfangen zu bauen? das wären laut unseren berechnungen knapp 6 wohnungen. ein möglicher ablauf ist uns noch nicht ganz klar. damit wir ihn retten gehen all unsere ersparnisse drauf. d.h. wir könnten erst anfangen bauen zu lassen wenn wir zeitgleich verkaufen das grundstück ist sehr begehrt daher die idee mit dem neubau

vielen dank vorab das bild zeigt wie es aussehen könnte

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Bauen, Hausbau, Mehrfamilienhaus
Zustimmende Baulast für Anbau als Grenzbebauung, wenn Nachbar schon Terrassenüberdachung gebaut hat?

Hallo,

ein Bekannter möchte eine kleine Doppelhaushälfte erwerben (Rheinland/NRW), allerdings würde er gerne einen eingeschossigen Anbau zur Erweiterung des Wohnraumes anbauen. Nun war er beim Bauamt um zu erfragen inwiefern dieses möglich wäre. Grundsätzlich sollte es keine Problem darstellen, allerdings gibt es einen Bebauungsplan, welcher die Tiefe ab der Baugrenze reglementiert. der Anbau könnte demnach max zwischen 3,5 und 4 m (müsste halt noch genau gemessen werden ) in den Garten reichen. Desweiterne wurde ihm gesagt, dass der Nachbar bei der geplanten Grenzbebauung eine entsprechende Baulast für sein Grundstück eintragen lassen müsste, dass auch er für den Fall eines anbauens ebenfalls eine Grenzbebauung durchfühfren würde ( wozu das auch immer sinnig sein mag) Nun ist es so, dass der Nachbar schon eine Terrassenüberdachung von in jedem Fall mehr als vier Meter direkt an dei Grundstücksgrenze gebaut hat.

Daher folgende Fragen

1) Müsste er dafür nicht auch eine entsprechende Zustimmung haben ?

2) Wenn ja, wo müsste diese zu finden sein und wäre dann nicht die für den Anbau meine Bekannten obsolet, da er ja genau das was dann gefordert wäre ( Grenzbebauung) tun will

3) Kann der eine einen ANbau der ander eine Terrassenüberdachung bauen ?

4) Wie kann man das in Erfahrung bringen, ohne "schlafende Hunde" zu wecken, denn sollte der Nachbar eine Genehmigung brauchen, hat sie aber nicht eingeholt, möchte man ja nicht schon im Vorfeld das Nachbarschaftsverhältnis "vergiften, weil man beim Bauamt die falschen Fragen gestellt hat und die dann beim Nachbarn schauen kommen.

Natürlich würde man bevor man anträge stellt und so, mit dem Nachbarn reden, aber es ist doch immer gut zu wissen, was für Argumente für einen zu nutzen sind.

Bauen, Nachbarn
Ist auf eine Neubau-Wohnung Spekulationssteuer zu bezahlen?

Hallo zusammen,

ein Freund von mir baut gerade ein Mehrfamilienhaus mit insgesamt 4 Wohnungen. In eine zieht er selbst ein, zwei weitere werden vermietet und eine soll verkauft werden. Diese möchte ich gerne kaufen. Das Haus ist noch nicht gänzlich fertiggestellt, demnach hat in keiner der Wohnung bisher jemand gewohnt bzw. war bisher jemand gemeldet. So viel zur Ausgangslage.

Die Frage, die uns aktuell beschäftigt ist, ob auf die Wohnung Spekulationssteuer gezahlt werden muss, wenn diese verkauft wird - und wie das geregelt ist.

Wenn ich das richtig sehe, bezieht sich die Spekulationssteuer auf das Grundstück bzw. den Bodenwert, richtig? Heißt das, dass bei vier Wohnungen der Grundstückswert anteilig auf die Wohnung heruntergebrochen wird (also 1/4) und darauf Steuern gezahlt werden müssten?

Wie sieht es aus, wenn der Bauherr selbst in die zu verkaufende Wohnung einzieht, um sie dann zu verkaufen? Ich habe gelesen, dass unter § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG bei gewissen Voraussetzungen eine Ausnahme von der Besteuerung möglich ist. Zum Beispiel, wenn die Immobilie (Wohnung?) zwischen Anschaffung/Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich für eigene Wohnzwecke des Steuerpflichtigen genutzt worden ist. Würde das gehen? Oder gibt es da Probleme, wenn der Bauherr später in der gleichen Immobilie eine Wohnung bezieht bzw. schließt sich das ganz grundsätzlich aus, da er ja mehrere besitzt und es irrelevant ist, welche er genau bezieht?

Diesen Fall, nur einen Teil der gesamten Immobile bzw. des Neubaus zu verkaufen (und die steuerlichen Aspekte dazu) habe ich so noch nicht gefunden. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

Vielen Dank im voraus! Alex

Bauen, Immobilienkauf, Spekulationsfrist, Steuern, Wohnungskauf
Bebauung eines Wohnhauses auf dem Grundstück meiner Eltern

Servus,

meine Eltern haben eine stillgelegte Landwirtschaft, dort sind auf dem Grundstück wo das Wohnhaus und ehemaliger Stall steht noch Bauplätze (nicht erschlossen) zur Verfügung. Ich hatte schon einen Termin im Rathaus mit dem Oberbaumeister, von im aus dürfen wir hier ein Wohnhaus bauen.
Jetzt hat mein Bruder vor ca. 3 Jahren gebaut, auch auf dem Grundstück von meinen Eltern. Er hatte einen Bauplatz rausmessen lassen, auf sich umschreiben lassen. Also quasi in sein Privatvermögen. Ich fand es sehr heftig, das man für ein Grundstück das in unserem Besitz ist und wir es später eh mal vererbt bekommen 12000 Euro Steuern zahlen mussten. Weil schenken darf man ja heute nicht mehr.

Jetzt ist die Frage kann man da irgendwie drum rum kommen? Mit zb. Nutzungsrecht oder sonst irgendwas, weil früher oder später wird es an uns ja eh vererbt.

Unsere Steuerberaterin sagte, das wenn das Grundstück nicht im Privatvermögen ist sondern auf der Landwirtschaft, müssen meine Eltern Miete nehmen und somit haben sie Mieteinnahmen auf der Lohnsteuerkarte.

Mein Bruder meinte das Grundstück wo das Haus drauf kommt auf Privat umschreiben lassen, aber nicht auf mich sonder trotzdem noch auf meine Eltern. Wir haben aber auch keine Ahnung was für kosten da auf uns zukommen.

Hatte jetzt auch schon ein paar Informationsstellen angefragt, aber jeder sagt was anderes. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

Danke im vorraus schon mal für eure Unterstützung.

Gruß julian

Bauen, Grundstück, Landwirtschaft, Steuern
Neubau von Onkel, Neffe hat Eigenleistung erbracht -> Frage

Hallo, ich habe mir wieder einen neuen Fall ausgedacht, nachdem ich einen TV-Beitrag gesehen hab

Folgender Fall: Ein Mann (Mitte-70) hat noch 1 Grundstück und Kapital und entschließt sich zum Bauen. Alles selbstfinanziert. Sein Neffe (um die 50) unterstützt ihn tatkräftig, packt mit an und investiert - keine Ahnung - 300-400 Arbeitsstunden, den Großteil seiner Freizeit. Der Mann bietet nun seinem Neffen an, das Haus zu übernehmen, z.B. durch Verkauf

Das Haus incl. Grundstück liegt nehmen wir an auf dem Dorf, freistehend, nächste Stadt ist 30km entfernt (Einwohnerzahl der Stadt < 100k), nächste Stadt (Einwohner > 100k) in 60km Entfernung. Das hypothethische Dorf hat keine 1k Einwohner. Das Grundstück hat sagen wir 900qm, Wohnfläche ca. 140qm und ein Neubau. Hypothetischer Wert des Anwesens ca. 220k Euro an. Es wurde 90% in Eigenleistung vom Mann, seinem Neffen und gelegentlich Hilfe von anderen Verwandten gebaut. Ich kenn mich in den Dingen leider kaum aus, was ich bisher aber herausfinden konnte ist, dass bei Erbschaft Onkel -> Neffe ne Menge Steuern anfallen würden. Zu was ich bisher rein gar nichts finden konnte ist, ob die Eigenleistung des Neffen zum Hausbau irgendwie angerechnet werden kann, wenn er das Haus mal übernehmen würde, also z.B. beim Kaufpreis abgezogen würde.

Kann das Haus z.B. für 50k Euro vom Neffen gekauft werden? Wird Leistung angerechnet?

Bauen, Haus

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