Darf ich ein Haus auf das Grundstück der Eltern bauen?
Guten Tag ,
meine Eltern haben aus einem Baugebiet ein Grundstück erworben und möchten es vermutlich zurückgeben aus Altersgründen.
Meine Frage ist es möglich das ich das Haus (Bauplan bereits vorhanden altersgerechte Wohnen) baue.? wo muss ich das eintragen lassen und wie ist der korrekte Ablauf beim vererben. Es sind noch weitere Immobilien vorhanden und Geschwister !
vielen Dank.
4 Antworten
Folgende Fragen sind zu klären:
Wer baut? Wer finanziert das ganze?
Wer ist im Grundstück eingetragen?
Normalerweise macht das alles eine Person oder Ehepaar, der alles bezahlt.
Erb-Aspekte kann man überlegen, aber betrifft ja die Zukunft. Ansprechen nicht vergessen.
Die vorhandenen Baupläne wird der Architekt oder die Baufirma sicherlich auf den neuen Bauherren übertragen. Da muss man verhandeln.
Sieh in den Vertrag über den Kauf des Grundstücks, welche Nebenabreden dort getroffen wurden und frage ggf beim Verkäufer nach. Es scheint sich ja um ein Baugebiet zu handeln welches speziell für ältere Menschen gedacht ist und in dem nur (?) altersgerecht gebaut werden darf.
Wenn das auch durch Dich geschehen kann:
- Kannst Du den Eltern das Grundstück abkaufen
-Können Deine Eltern Dir das Grundstück schenken, ggf. unter Anrechnung auf Deinen Erbteil oder verbunden mit Ausgleichszahlungen für Geschwister
- Kann eine Mischung aus beidem erfolgen
-Kann ein Erbbaurecht eingeräumt werden, wie wfwbinder schon schrieb.
-(...)
Also: erst mal klären, was möglich ist und dann klären, was die beteiligten Parteien wollen.
Da würde ich als erstes prüfen, ob die Eltern das Grundstück mit Baurecht an Dich abgeben dürfen, oder ob es nach den Bedingungen von Ihnen bebaut werden muss.
Dann gäbe es die Möglichkeit, dass Du ein Erbbaurecht an dem Grundstück bekommst, denn wenn Du auf ein Grundstück Deiner Eltern baust, dann gehört denen das Haus § 94 BGB.
Bestellung des Erbbaurechts bekommst DU über notariellen Vertrag.
Wenn Du auf dem Grundstück der Eltern ein Haus errichtest, so werden diese als Grundstückbesitzer auch Eigentümer des Hauses.