Fläche vom Grundstück in Grundschuldbestellung ist größer als im offiziellen Kaufvertrag?

3 Antworten

Finix

Ihr habt von der Gemeinde ein ca. 718 pm großes Grundstück erworben, das nach amtlicher Vermessung 24 qm (= 3.34 %) größer ausfiel.

Der Darlehensgeber hat im Grundschuldbestellungs-Forumular die endgültige Größe mit 742 qm aufgrund des zwischenzeitlich vorliegenden amtlichen Messungs-ergebnisses aufgeführt.

Im notariellen Kaufvertrag ist mit Sicherheit eine Regelung enthalten, wer die Messungsankennung zu erklären hat und ob eine Kaufpreiserhöhung greift.

Auf jeden Fall besteht kein Grund, fällige Notargebühren einzubehalten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn ihr die Rechnungen des Notars nicht bezahlt, wird der die Verträge vermutlich erstmal nicht weiter abwickeln. Es ist schon etwas seltsam, wie die unterschiedlichen Größen zu Stande kommen, vor allem wenn alles bei dem selben Notariat abgewickelt wird. Aber das hättet ihr besser direkt bei der Beurkundung klären sollen. Ansonsten sehe ich da nicht das Problem, wenn in den Urkunden von ca.-Werten die Rede ist. Von den Kosten her, dürfte das ja auch nicht so den großen Unterschied bedeuten bzw. so sogar günstiger sein, denn die Grundschuldbestellung wird nicht nach Grundstücksgröße, sondern nach Nominalbetrag der Grundschuld abgerechnet.

WARUM spricht man nicht den Notar an und klärt das direkt vor Ort?

Der wird teuer bezahlt und das gehört mit zu seinen Aufgaben!