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Wie lange ist es zulässig, das FA über Jahre Steuerprüfungen durchführt??

Wir haben in unserer Firma 2010 eine Steuerprüfung durchlaufen, die trotz Klärung aller offenen Fragen und Ausgleichszahlungen für das Jahr, ohne Begründung des FA, alle seitdem folgenden Jahre bis heute, eine Steuerprüfung nach sich gezogen hat. Wir haben einen Anwalt, der uns immer wieder Geduld angeraten hat, es gäbe auch für das FA Gesetze und verbindliche Fristen, dass stehen wir einfach durch.

Max. 7 Jahre war damals seine Aussage, danach ist es nicht mehr rechtens von Seitens des FA's , weiter zu prüfen ohne rechtl. Grund. Dieser bestand schon 2017 nicht mehr, nach zig Besprechungen, zuarbeiten, aufarbeiten und freiwilligen höheren Vorrauszahlungen für das folgende Steuerjahr.

Damit sie einfach weitermachen konnten, wurde jedes Mal kurz vor Fristablauf, willkürlich irgendein Grund genommen, ohne Rücksprache mit dem Anwalt oder unserem Steuerberater und oft so kurzfristig, um angemessen Zeit für Nachweis und Einspruch zu haben, obwohl 3 oder mehr Monate völlige Funkstille herrschte.

Das machen wir nun schon 12 Jahre so, haben schon 3 Geschäftsführerwechsel in dieser Zeit erlebt und immensensen Zeit-& Mehraufwand für jede Jahressteuererklärung.

Wir sind es so leid, ist das denn wirklich rechtens, das das FA so viele Rechte hat? Was können und dürfen wir tun, um endlich aus diesem Vorwurfsverdacht zu kommen, der nie Straftatbestand bekam? Nachdem der Mitarbeiter des FA nichts finden konnte, war es augenscheinlich für ihn unerträglich, womit er scheinbar persönliche Emotionen in seine Arbeit legte, die wir seit 12 Jahren nun dulden müssen.

Es muss doch auch für diesen Bearbeiter irgendeine verbindliche Frist geben, einen höheren Vorgesetzten, dem er Bericht erstatten muss, der jetzt endlich einen Schlussstrich zieht.

Aber ich habe nur noch das Gefühl, daß sie gar nichts mehr prüfen wollen, sondern uns nur noch aufgeben sehen wollen, durch mürbe machen. Die ständige psychische Belastung und Überraschungsangriffe, seitens des Bearbeiters, ist mittlerweile so unerträglich und belastet uns auch privat immer wieder sehr, so daß wir tatsächlich drüber sprechen alles hinzuschmeissen und es hinterlässt immer weniger einen Funken an Wehmut dieses Land zu verlassen, so im Stich gelassen und denunziert fühlen wir uns von diesen Behörden.

Keine Motivation mehr, wenn wir nicht mal wisse n für was das gut sein soll...wer hat einen Rat?

Vielen Dank

Finanzamt, Schadensersatz, Steuerrecht
Vorsteuer ziehen ja oder nein (Liebhaberei etc)?

Guten Tag! Bitte um Ratschläge. (Frage ist ganz unten)
Meine Situation zusammengefasst mit allen wichtigen Details, um Nachfragen zu ersparen:

1) Ausgangssituation:
- "Geschäftsmodell": Ich versuche einen Youtube-Kanal aufzubauen, um
dann mit den Werbeeinahmen und Affiliate Marketing meinen Lebensunterhalt
bestreiten zu können. Dabei bezahle ich Freelancer, die mir die Videos
produzieren. Ich habe eine absolute Gewinnerziehlungsabsicht, ich mache das
nicht aus Spaß (Hobby, Liebhaberei, etc).
- Ich bin Student, meinen Lebensunterhalt bestreite ich währenddessen mit
Ersparnissen, Bafög und Unterhalt.

- Gewerbe angemeldet seit Mai 2020 (Einzelunternehmen mit monatlicher Ust-VA)
- Freelancer sind im Ausland, Rechnungen sind Reverse-Charge, daher hatte ich
bisher noch nie einen Vorsteuer-Überschuss (USt. - Vorsteuer = 0)
- Umsatz ist noch nicht in Sicht, da man bei YouTube erst ein Abonnenten-Limit
erreichen muss, bevor es Werbeeinahmen gibt.

2) Anlass der Frage:
Ich möchte mir für ca. 1300€ inkl. USt. einen leistungsstarken Laptop anschaffen, um selber Videos produzieren zu können (Freelancer werden langsam zu teuer).
Den Laptop werde ich nur für das Gewerbe benutzen, da ich noch meinen alten Laptop behalten werde (für Privatgebrauch).

3) Frage:
Sollte ich mir die Vorsteuer von ca. 250€ vom Finanzamt erstatten lassen oder wäre es besser, das nicht zu tun, damit das FA nicht aufmerksam wird und Anlass für eine Steuerprüfung oder Liebhaberei-Unterstellung sieht?


PS: Bitte um Verzeihung, falls das eine dumme Frage ist. Ich habe leider keinerlei Erfahrung und weiß auch nicht, ob 250€ Vorsteuer viel ist oder nur peanuts.

Vielen Dank :)

Vorsteuer ziehen 100%
Vorsteuer nicht ziehen 0%
Finanzamt, Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug, Vorsteuer
eBay Verkäufer Steuerprüfung falsche Verkaufsanhaben von eBay

Ich habe seit sage und schreibe 3 Jahren eine Steuerprüfung über meine gewerblichen eBay Verkäufe laufen und folgendes Problem: Ebay stellt dem Fi.Amt eine Liste mit den kompletten Auktionen zur Verfügung, die in den Jahren 2008 - 2009 - 2010 gelaufen sind. Diese Umsätze werden vom Prüfer als Einnahmen veranschlagt. Da schon alleine im Jahr 2008 über 35.000,- Euro mehr als Einnahmen ich versteuert hatte vom Prüfer als wirkliche Einnahmen gemeldet wurden bin ich fast verzweifelt. Ich konnte mir überhaupt nicht erklären, woher diese Umsätze kommen sollten. Nach vielen schlaflosen Nächten und Prüfung von meiner Seite habe ich festgestellt, dass in der Umsatzliste von eBay alle Rückgaben und Stornos als Einnahme aufgezählt waren, diese vom Fi.Amt aber nicht abgezogen wurden. Dies waren ca 15.000,- Euro, die der Prüfer dann auch akzeptierte. So, jetzt fehlten aber immer noch 20.000,-Euro. Ich habe dieses Geld nicht bekommen, weder auf mein bei eBay registriertes Bankkonto noch auf mein Paypalkonto. Nachdem das Fi.Amt meine Beteuerung nicht anerkennt und mir nicht glaubt, habe ich jeden einzelnen von eBay gemeldeten Verkauf geprüft. Dieser musste ja entweder auf meinem Bankkonto od.auf dem PayPal-Konto gelandet sein. Und da habe ich den Fehler entdeckt: eBay hat auch alle Auktionen gemeldet, die erst gar nicht bezahlt wurden bzw. direkt nach Auktionsende widerrufen wurden. Und das waren wesentlich mehr als bezahlte Artikel, die dann wieder zurückgebucht wurden. Also alle nicht abgewickelte Auktionen wurden von eBay als Auktionen mit Umsatz gemeldet und das Fi.Amt hat diese Umsätze als Einnahmen übernommen. Die widerruften Auktionen hatten einen Wert von 21.500,- Euro, also genau die Summe, die fehlte. Jetzt habe ich das Problem: Wie mache ich das dem Prüfer verständlich. Wie beweise ich, dass diese Auktionen, die ich mit Namen, Datum, Artikelnummer usw. auflisten kann, niemals stattgefunden haben, bzw. nicht bezahlt wurden. Nochmal: Es geht nur um die Auktionen, die NICHT bezahlt wurden, weder auf mein PayPal-Konto noch auf mein Bankkonto. Diese Auktionen wurden nicht abgewickelt bzw. nicht bezahlt also auch nicht verkauft. Von eBay aber als gelaufene Auktion gemeldet Die Stornos konnte ich ja nachweisen, da aufs Konto gebucht und wieder zurückgebucht. Nur Auktionen, die nicht bezahlt wurden sind natürlich auch nicht in der Buchhaltung. Leider habe ich von den eBay-Rechnungen immer nur die wichtigen ersten Seiten für die Buchhaltung ausgedruckt. NICHT die detailierten Angaben zu jeder Auktion (das wäre jeden Monat ein dicker Stapel gewesen) Ich weiß, das war ein Fehler. Wurde von meinem Steuerberater aber nie bemängelt. Das ist das große Problem, denn auch in den Jahren 2009 und 2010 sind es ähnlich große Summen, die fehlen. Vielleicht kann mir ja jemand sagen, wie ich beweisen kann, dass diese Auktionen nicht abgewickelt wurden. Ich bin dankbar für jede Hilfe.

steuerhinterziehung, ebay, Finanzamt, Umsatz

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