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Privatverkauf: Holt der Käufer die Ware nicht ab und tritt der Verkäufer von Kaufvertrag zurück, kann der Verkäufer vom Käufer die Lagerkosten verlangen?

Angenommen, ein Privatkäufer erstand von einem Privatverkäufer eine Sache (knapp unter 5 € zzgl. Versandkosten, Paketgröße 19,5 cm × 12,8 cm × 6,2 cm, Gewicht unter 1 kg) über eBay. In der Beschreibung stand: „Keine Rücknahme“. Der Käufer zahlte, aber holte die Sache nicht ab. Konkret schlug der Zustellversuch von DHL fehl und nach einer mehrtägigen Lagerung in der Filiale nahe Käufer, währenddessen die Ware nicht abgeholt wurde, wurde die Ware an den Verkäufer zurückgeschickt.

Der Verkäufer nahm nach die Rücksendung von DHL an, setzte dem Käufer eine 14-tägige Frist für Selbstabholung oder erneute Zustellung (mit erneuten vorab zu zahlenden Versandkosten) nach Wahl des Käufers und warnte ihn vor Lagerungskosten von pauschal 1 € pro Tag beim Verkäufer daheim. Diese zweiwöchige Frist lief ab. Der Käufer hinterließ währenddessen eine schlechte eBay-Bewertung. Der Käufer antwortete dem Verkäufer nicht, ging insbesondere auf die eigentliche Frage zur Selbstabholung oder erneuter Zustellung nicht ein. Nun will der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten.

Darf der Verkäufer vom Käufer die Kosten für Lagerung verlangen (also mit Kosten der Ware verrechnen und die Differenz in Rechnung stellen)? Wenn ja: Was ist dabei zu beachten? Wenn nein: warum nicht?

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Moped gekauft von Privat. Habe ich Rückgaberecht?

Hallo an alle,

Ich bräuchte etwas Unterstützung.
Und zwar habe ich mir ein gebrauchtes Moped über E-Bay Kleinanzeigen gekauft und bin ca. 400km eine Strecke gefahren um es abzuholen. Im Angebot war von einer Laufleistung von 33km die Rede und der einzige Mangel ein nicht funktionierender E-Starter aufgrund von schwacher Batterieleistung.

Habe es vor Ort besichtigt und kurz Probe gefahren. Ich als absoluter Motorradlaie hatte noch einen Freund mit um etwas zu schauen. Natürlich war es gebraucht und im Bereich des Motors und Unterbodens etwas verschmutzt. Der Verkäufer offenbarte mir vor Ort einen teilweise abgebrochenen rechten Bremshebel aber erwähnte keinen Unfallschaden.

Nach ca. 70km die ich gefahren bin stellten sich folgende Mängel heraus, welche weder vorher schriftlich, noch bei Abholung mündlich erwähnt wurden.

Der Kickstarter wurde notdürftig / unsachgemäß geschweißt, wodurch ich bei Brechen der Schweißnaht Verletzungen, sowie Schäden an Schuhen und Hose erlitten habe.

Die Aufhängung des Endschalldämpfers am Rahmen wurde nachträglich unsachgemäß angeschweißt, was dazu führte, dass die Schweißnaht gebrochen ist und der Endschalldämpfer lose und undicht ist.

Die Steuereinheit (CDI) war offensichtlich nicht sachgemäß befestigt, so dass diese während der Fahrt aus der Halterung rutschte und dabei ein Kabel vom Stecker abriss. Dieses musste notdürftig repariert werden, da sonst keinerlei Fahreigenschaft des Mopeds gegeben war und dieser Defekt sich im Bereich einer Landstraße außerhalb von Ortschaften ereignete.

Der Motor verliert Öl aus mir unerklärlichen Gründen.

Während der Fahrt machte der Motor sehr ungewöhnliche Geräusche und stellte den Betrieb ein. Ich vermute in diesem Zusammenhang einen Motorschaden.

Ein Ölwechsel bei 100km Laufleistung, wie es vom Verkäufer vorgegeben wurde, habe ich selbstverständlich gemacht.

Ich bin das Moped ca. 280km gesamt gefahren, habe es ordnungsgemäß gefahren/eingefahren, da angeblich nur 33km Laufleistung und den Ölwechsel wie vom Verkäufer vorgegeben gemacht.

Eine Gewährleistung/Garantie wurde im Kaufvertrag ausgeschlossen. Jedoch handelt es sich um versteckte Mängel, eventuell Arglist? Ein Schreiben mit einer Aufforderung zur Nacherfüllung / Nachbesserung hat der Verkäufer erhalten, lehnt diese jedoch ab.

Gibt es da eine realistische Chance, wenn der Verkäufer den Rücktritt vom Kaufvertrag ablehnt oder würde ich Geld beim Anwalt verbrennen?

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XXXLutz weigert sich die Rückabwicklung des Kaufvertrags zu akzeptieren?

Wir haben mit Kaufvertrag v. 13.09.2021 eine Polstermöbelgarnitur bei XXXlutz, Kaltenkirchen, bestellt,die am 19.11.2021 geliefert wurde. Die Garnitur haben wir am 02.2.2022 reklamiert, wegen extrem starker Faltenbildung an den Nähten.

Daraufhin bot man uns an, die Garnitur komplett auszutauschen, womit wir einverstanden waren. Die ausgetauschte Garnitur wurde am 18.02.2022 geliefert.

Auch diese Garnitur war voller Falten, hinzu kam, dass offensichtlich vom Liefersevice beim Auspacken mit dem Cuttemesser 5 Schnitte in den Stoff geschnitten wurden.

Nach diesen 2 Versuchen haben wir der Fa.XXXLutz mitgeteilt, dass damit die Nacherfüllung des Kaufvertrags gescheitert ist und wir keine weiteren Lieferversuche wünschen. Daher wollen wir vom Kauf zurücktreten und unser Geld erstattet bekommen.

Dies lehnt die Fa. Lutz ab mit folgender Begründung: Die Rücknahme und Neubestellung der ersten Garnitur erfolgte aus Kulanz ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Somit handelt es sich nicht um eine Nachbesserung. Bei der Nachbestellung haben wir ein mehrmaliges Nachbesserungsrecht, welches wir auch in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund lehnen wir Ihren Rücktritt vom Kaufvertrag ab.

Wir würden IHnen eine Neuwahl anbieten, da es bei dem Modell......warentypisch immer zu Faltenbildung kommen wird.

Sollten Sie keine Neuwahl wünschen, dann werden wir über den Kundendiesnt die beschädigten Möbel neu bestellen lassen.

Wir haben dieses Modell gewählt weil der Hersteller eine variable Sitzhöhe und -Tiefe anbietet 8wir sind beide überdurchschnittlich groß) . Unser Vertrauen ist nachhaltig erschüttert , wir wollen bei lutz keine Neuwahl, wir wollen unser Geld zurück.

Was ist zu tun??

Recht

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