Ebay Kleinanzeigen?
Hallo zusammen,
folgendes ist passiert. Auf Ebay-Kleinanzeigen habe ich einen PKW inseriert. Einige potenzieller Interessenten haben sich schnell gefunden. Mit einem Interessenten habe ich einen Termin zur Besichtigung vereinbart. Zudem hat er einen Preisvorschlag von 3400€ gemacht und angeboten den PKW nach der Besichtigung direkt mitzunehmen sofern man sich preislich einig werden würde.
2 Stunden vor dem Termin habe ich den PKW allerdings anderweitig verkauft. Ich habe dem potenziellen Käufer mitgeteilt das eine Besichtigung nicht mehr möglich ist da ich den PKW bereits anderweitig verkauft habe.
Nun droht er mir mit einem Anwalt da wir angeblich einen Kaufvertrag geschlossen hätten und will sein Recht einklagen.
Es handelte sich um einen Preisvorschlag seinerseits. Wir sind bei 6100€ stehen geblieben, mit seiner Aussage, das er sich den PKW zunächst noch einmal anschauen möchte um sich das preislich zu einigen.
Wer ist im Recht?
4 Antworten
Preisverhandlungen liefen noch, deshalb noch kein Kaufvertrag zustande gekommen.
Die feine englische Art ist das aber nicht, 2 Stunden vor der Besichtigung direkt an wen anders zu verkaufen und abzusagen. Da war auch jemand, der seinen Tag für die Besichtigung extra umdisponiert und vielleicht andere Termine verlegt hat, ganz einfach, weil es ihm wichtig war, würde mich auch sauer machen.
Lass ihn doch mit dem Anwalt drohen. Es bestand über ein wesentliches Elemente des Verkaufs keine Einigkeit, also den Kaufpreis, er kann sich also nicht auf den Vertrag berufen
Zudem hat er einen Preisvorschlag von 3400€ gemacht und angeboten den PKW nach der Besichtigung direkt mitzunehmen sofern man sich preislich einig werden würde.
Kein Kaufvertrag.
Also keine Gefahr.
Ein Problem hättest Du nur, wenn Du wenn Ihr preislich übereingekommen wärd und der Kauf nur noch von der Probefahrt und der Unterschrift auf den Vertrag abhängig gewesen wäre.
Also wenn ihr am Telefon vereinbart hättet:
"Ich nehme den Wagen für 6.000,, wenn er der Beschreibung entsprichtW und du geantwortet hättest, "natürlich ist die Beschreibung richtig, dann sind wir uns einig."
Nur dann hättest Du bei einem Zwischenverkauf ein Problem.
Zumindest ist das schon mal ein anderer Sachverhalt, als der erste.
Es ist zwar noch immer nicht ein Kaufvertrag zustande gekommen (keine Einigung über den endgültigen Kaufpreis), aber immerhin hatte er gesagt "ich biete mehr, ich will den haben" und konnte darauf hoffen, dass er zumindest die Gelegenheit bekommt, ein endgültiges Angebot abgeben zu können.
Der Jurist sagt dazu "Culpa in Contrahendo" und Du schuldest ihm zumindest die Fahrtkosten um zu Dir zu kommen.
Ein Kaufvertrag besteht zwingend aus zwei übereinstimmende Willenserklärungen!
Da ihr euch noch auf keinen Preis geeinigt habt, lagen diese noch nicht vor.
Also besteht auch noch kein rechtsgültiger Kaufvertrag!
hat angeboten den PKW nach der Besichtigung direkt mitzunehmen sofern man sich preislich einig werden würde.
wo soll jetzt da eine beidseitige eindeutige Willenserklärung abgegeben worden sein?
Nun droht er mir mit einem Anwalt da wir angeblich einen Kaufvertrag geschlossen hätten
lasse ihn drohen
Zunächst einmal vielen Dank für die Antwort.
Im genauen Wortlaut war es so, dass ich Ihm mitgeteilt habe, dass ein anderer Interessent Betrag X bieten würde, woraufhin er vorgeschlagen hat mehr als diesen Betrag zu bieten da er das Auto unbedingt haben möchte. Zusätzlich schrieb er, dass er das Auto dann am liebsten direkt mitnehmen würde, sofern man sich nach der Besichtigung vor Ort preislich einigen würde.
Dem ganzen habe ich zugestimmt.
Habe ich damit dann bereits einen Kaufvertrag zugestimmt?
Meine Absicht war der Besichtigung zuzustimmen, da der potenzielle Käufer ja von sich aus bereits erwähnt hat "sofern man sich preislich einig wird", was in meinen Augen kein abschließender KV ist.