Die Bank darf eine Gebühr nehmen, das steht im Preisverzeichnis. Sie kann aber nicht einfach das Geld zurückholen, sondern sich nur bemühen, es zurückzukriegen. Rechtlich ist nämlich die Überweisung mit der Gutschrift beim Empfänger erledigt. Es bedarf dann schon der Mitwirkung der Empfängerbank und/oder des Empfängers, das Geld zurückzubuchen.

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Die Bank m u s s detaillierte Informationen über das Konto weitergeben, wenn ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft oder der Steuerfahndung eingeleitet wurde.

Außerdem ist die Tatsache, d a s s ein Konto bei der Bank besteht, in einem bundesweiten Register enthalten, auf das verschiedene Behörden, insbesondere der Strafverfolgung, Zugriff haben.

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