Hilfe - 2000€ "verschwunden" - Bank hilft nicht weiter!

Guten Tag,

ich habe ein etwas ungewöhnliches Problem, bei dem ich Hilfe gebrauchen könnte: Seit Anfang September bin ich Neuseeland im Rahmen eines Work and Travel Programms. Zur Finanzierung hatte ich in Deutschland im Sommer einen Ferienjob. Nun das Problem: Am 29. September habe ich bei der Volksbank einen Überweisungsauftrag über 2000€ aufgegeben, die auf mein neuseeländisches Konto überwiesen werden sollten. Angegeben habe ich bei meiner bank in Deutschland den Namen meines neuseeländischen Kontos, meine Kontonummer und den sogenannten Swiftcode. Die Account-Number meines neuseeländischen Kontos ist länger als eine deutsche Kontonummer, da sie auch das Äquivalent zur BLZ enthält. Bei der Überweisung muss diese Nummer also vom Sachbearbeiter wohl irgendwie aufgeteilt werden, was in meinem Fall vermutlich nicht richtig geschehen ist. Seit dem, warte ich nun auf mein Geld. Die Volksbank kann mir keine Auskunft darüber geben, wo sich das Geld zur Zeit befindet. Außerdem wurden mir kurz nach der Überweisung von dem Sachbearbeiter in meinem Ort gesagt, dass solch eine Überweisung bis zu 2 Wochen dauern könnte. Alle anderen Quellen sprechen von 3 Tagen.

Die Frage ist nun was ich machen kann. Von den Banken hier in Neuseeland wurde mir gesagt, dass die sendende Bank eigentlich jeden Betrag zurückverfolgen können muss. Trotzdem kann mir die Volksbank keine Auskunft über den Verbleib meines Geldes sagen.

Welche Schritt soll ich nun unternehmen bzw. hat sich die Volksbank überhaupt korrekt verhalten?

Es kann doch nicht sein, dass man das Geld eines Kunden einfach „verliert“?

Mittlerweile geht es mir in erster Linie nicht mehr darum, das Geld nach Neuseeland zu bekommen, da ich noch über eine VISA Karte verfüge (diese Variante ist natürlich teurer), sondern darum, mein Geld überhaupt wieder zu bekommen. Ich bin wirklich ratlos und mittlerweile ernsthaft besorgt, da ich als Schüler bzw. Bald-Student nicht einfach mal auf 2000€ verzichten kann.

Vielen Dank für alle Antworten!

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Ein Problem besteht dabei darin, dass die Verrechnung nicht einfach zwischen Volksbank und Empfängerbank in Neusseland abläuft. Vielmehr sind diverse Banken dazwischengeschaltet und ein Nachforschungsauftrag muss dann von Bank zu Bank weitergereicht werden. Wenn nun eine Bank diesen Suchauftrag warum auch immer nicht bearbeitet, können auch die vorgeschalteten Banken (Volksbank) keine Auskunft geben.

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"um das abstrakte Schuldversprechen herumzukommen" macht ja nur Sinn, wenn Sicherungsgeber und Kreditnehmer nicht identisch sind. Anderenfalls haftet der Kredinehmer sowieso voll.

Will der abweichende Sicherungsgeber aber nur die Sicherheit stellen, ohne persönlich haften zu wollen, ist dies durchaus mit der Bank verhandelbar.

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Nach den meisten AGB kann die Bank einen Erbschein verlangen (muss es aber nicht). Dies wird eigentlich nur bei großen Guthaben oder nicht eindeutigen Erbverhältnissen gemacht.

Die Vollmacht ist aber auch nach dem Tode gültig (bis sie von einem Erben widerrufen wird). Das Konto kann also leer geräumt werden, auflösen durch den Bevollmächtigten ist jedoch nicht möglich.

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Es geht um die Mitgliedschaft und den Erwerb von Geschäftsanteilen. Sparda Banken legen oft Wert darauf, Volks- und Raiffeisenbanken dagegen kaum. Auf die Einlage gibt es oft eine gite Dividende. Wenn es eine kleinere Bank ist, gibt es eine Generalversammlung, zu der jedes Mitglied gehen und mit abstimmen kann. Bei größeren Banken gibt es statt dessen eine Vertreterversammlung, da kann das Mitglied nur die Vertreter wählen.

@der vom Finanzamt: das genossenschaftliche Banknetz ist das zweitgrößte nach den Sparkassen. Man findet bestimmt in jeder kleinen Stadt eine Geno-Bank, sogar in vielen Dörfern gibt es Filialen und/oder Geldautomaten!

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Wenn man was bezahlen muss, gibt es i m m e r eine Rechnung. wie wäre, mal da drauf zu schauen?

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Im Schließfachvertrag steht, in welcher Höhe die Bank das Fach versichert hält (wenn überhaupt). Üblicherweise muss man höhere Summen durch eine Zusatzversicherung, die über die Bank abgeschlossen wird und deren Prämie der Kunde trägt, abdecken.

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Abraten kann ich nur von der DAB-Bank. Diese hat kein HBCI, keine mobil-TAN und noch nicht mal TAN-Listen, sondern nur ein "Trader-Passwort". Das ist einfach viel zu gefährlich.

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Die Karte wird immer an die Hausbank geschickt. Wenn sie nur aus Bonitätsgründen (vorübergehend) gesperrt wurde, wird natürlich auch keine neue Karte erstellt.

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Ja, die Bank haftet immer dann, wenn eine Skimming-Attacke (ausspähen der Daten) festgestellt wurde. Der Kunde hat dabei ja nichts falsch gemacht.

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Die Bank darf eine Gebühr nehmen, das steht im Preisverzeichnis. Sie kann aber nicht einfach das Geld zurückholen, sondern sich nur bemühen, es zurückzukriegen. Rechtlich ist nämlich die Überweisung mit der Gutschrift beim Empfänger erledigt. Es bedarf dann schon der Mitwirkung der Empfängerbank und/oder des Empfängers, das Geld zurückzubuchen.

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Die Banken sind gesetzlich verpflichtet, bei Einzahlungen über 15 TEUR den wirtschaftlich Berechtigten festzuhalten. Dies erfolgt aber zunächst nur intern. Nur bei staatsanwaltschaftlichen Auskunftsanfragen würden die Daten relevant. Das Finanzamt ist da aussen vor (ausser bei Steuerhinterziehung im großen Stil).

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Es gibt tagsüber alle paar Stunden Verarbeitungsläufe, bei denen die Ausgänge gebucht werden. Der letzte abends kann bis ca. 20 Uhr gehen.

Zu beachten ist, dass in der Regel die Kontobelastung beim Auftraggebe sofort angezeigt wird. Das heißt aber nicht, dass auch der Ausgang schon gebucht ist.

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Der Betrag kann auch schon belastet worden sein. Manche Banken veranlassen dann von sich aus eine Gutschrift an den Kunden (der Einzug wird protokolliert), andere warten bis sich der Kunde meldet.

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Die Eltern können bei der Kontoeröffnung (oder später) einwilligen, dass das Kind alleine Verfügungen treffen darf.

Ist das nicht erfolgt, darf die Bank nichts an das Kind allein auszahlen (sie würde sonst haften).

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Es ist gespeichert, aber natürlich aus Sicherheitsgründen nicht für Banbkmitarbeiter einsehbar. Wenn das Passwort vergessen wurde, kann die Bank das nur auf ein Standard-Passwort zurücksetzen, der Kunde muss anschließend ein neues Passwort wählen.

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Der Abbuchungsauftrag wird dem Zahlungsempfänger zugesandt. Dieser leitet ihn an die Bank des Zahlungspflichtigen weiter. Wenn eine Abbuchungsauftragslastschrift kommt, muss die Bank prüfen, ob ein Abbuchungsauftrag dazu vorliegt. Ein Widerspruch des Zahlungspflichtigen ist hierbei nicht möglich.

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Die Bank müsste einen Schaden ersetzen, wenn er nachgewiesen wird, z.B. Skontoabzug nicht mehr möglich oder Mahngebühren wegen verspäteter Zahlung. Es ist aber zumindest innerhalb Deutschlands ausgeeschlossen, dass eine Übw länger als 3 Werktage unterwegs ist.

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Es wird das verfügbare Nettoeinkommen ermittelt und die laufenden festen Ausgaben. Vom Rest muss der Kapitaldienst für die Kredite bedient werden können. Jede Bank hat eigene Kriterien, wieviel am Schluss noch für den Lebensunterhalt zur Verfügung stehen muss, z.b. 700 € für die 1. Person, 300 € für den Ehegatten und 200 € für jedes Kind.

Die Sicherheiten sind übrigens zweitrangig. Die Bank will nicht das Objekt verkaufen, sondern den Kredit planmäßig zurückerhalten.

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Die Bank m u s s detaillierte Informationen über das Konto weitergeben, wenn ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft oder der Steuerfahndung eingeleitet wurde.

Außerdem ist die Tatsache, d a s s ein Konto bei der Bank besteht, in einem bundesweiten Register enthalten, auf das verschiedene Behörden, insbesondere der Strafverfolgung, Zugriff haben.

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In den neuen AGB steht, dass die Bank berechtigt ist, nur nach Kontonummer/BLZ zu buchen (berechtigt heißt nicht: verpflichtet).

Da es aber noch ein Interbanken-Abkommen gibt, in dem die Prüfungspflicht auf Übereinstimmung zwischen Empfängernamen und Kontoinhaber vorgeschrieben ist, wird in der Praxis noch der Abgleich vorgenomnmen. Dieses Abkommen soll erst in 2010 neu gefasst werden.

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