

Die Bank darf eine Gebühr nehmen, das steht im Preisverzeichnis. Sie kann aber nicht einfach das Geld zurückholen, sondern sich nur bemühen, es zurückzukriegen. Rechtlich ist nämlich die Überweisung mit der Gutschrift beim Empfänger erledigt. Es bedarf dann schon der Mitwirkung der Empfängerbank und/oder des Empfängers, das Geld zurückzubuchen.