Wenn es einen Mangel gibt, muss man den Vermieter auffordern diesen binnen eine Frist zu beseitigen. Das scheint hier nicht passiert zu sein. Wurde diese zumindest im Protokoll vermerkt?

Wenn dies nun der Normalzustand sein sollte, fragt man sich natürlich, warum die BK-VZ so niedrig ist. Wenn es normal ist, ist es bei allen so und die Preissteigerung ist einfach eine Preissteigerung.

Pauschal Recht zu haben ist hier kaum möglich, da solche Verfahren vor dem Amtsgericht landen und da hat immer nur der Richter recht. Ich gehe davon aus, dass Ihr Heizkostenverteiler habt.

Lösungsmöglichkeiten:

  • Anwalt, Rechtsstreit Kosten, Zeit verlieren etc. :(schlechte Chancen ohne Aufforderung zur Mängelbeseitigung)
  • Mittelweg Mieterverein (macht aber auch schlechte Laune)
  • Sprich doch einfach mal mit dem Vermieter, dass Ihr über die Hohe Nachzahlung überrascht seit und ob man sich nicht vielleicht die Kosten teilen könnte und/oder die Heizung anders eingestellt werden könnte. (Würde ich persönlich eher probieren, als zu streiten.)
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Sagt das die Bank?:
"Jetzt soll ich ein Angebot für das Haus abgeben, mich mit den Verkäufern auf den Kaufpreis einigen und erst dann zur Bank wegen der finalen Finanzierung und des Gutachters gehen."

Bin kein Profi für Immobilienfinanzierung, jedoch erscheint es mir auch unlogisch.

Kaufen würde ich erst nachdem der Gutachter da war. Vielleicht sollst Du einfach den Preis genau aushandeln, in Abhängigkeit der Bankzustimmung und des Gutachtens. "Dem Preis X stimme ich zu unter der Voraussetzung, das weder die Bank noch der Gutachter einwende haben."

Einen Kaufvertrag würde ich ohne schriftliche Zusage der Finanzierung der Bank nicht unterzeichnen. Aber vielleicht hat ja noch jemand eine Meinung dazu.

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Hallo Erbin 6552,

nach meinem Kenntnisstand ist es so, dass dieses Erbe in den anderen Nachlass übergeht und somit Teil des Nachlasses des ursprünglichen Erben ist.

Da bereits etwas ausgezahlt wurde und wohl noch mehr da ist, gibt es anscheinend kein Schuldenproblem.

Die vorherige Auszahlung sollte kein Problem darstellen, da es sich um dieselbe Masse handelt. Außer wenn ich da etwas missverstanden haben sollte. Sollte der Fall anders liegen, gern nochmal nachfragen.

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Tankbelege erforderlich für etwa 150-160km Fahrt zur Arbeitsstätte?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Ansetzen des Fahrtweges zur Arbeitsstätte:

Ich bin, als ich angefangen habe in Frankfurt zu arbeiten, täglich (von Montag bis Mittwoch) etwa 150-160km mit dem Auto zur Arbeit gefahren. Donnerstag und Freitag konnte ich in der Regel von zuhause aus arbeiten. D.h. also, dass ich nur an drei Tagen jeweils etwa 300km (hin und zurück) gefahren bin. Pro Tag hatte ich etwa Spritkosten von 35-40€. Wenn ich mit dem ICE gefahren wäre, wäre dies durchaus teurer gewesen. Insgesamt waren dies ca. 150 Fahrten nach Frankfurt (einfach gewertet).

Da ich mir anfangs gedacht habe, dass ich lieber 350-400€ für Sprit zahle und dafür täglich bei meiner Familie bin, bevor ich 600-700€ für die Miete in Frankfurt zahle, habe ich den Weg zumindest von Montag bis Mittwoch auf mich genommen. Irgendwann Mitte 2017 wollte ich jedoch die Anzahl der Fahrten reduzieren, damit ich erstens von den Fahrten nicht so erschöpft bin und auch das Unfallrisiko reduziere, weshalb ich mir in Frankfurt ein kleines 18m² Zimmer gemietet habe, da ich dies glücklicherweise zu einem Schnäppchenpreis von etwa 230€ erhalten habe. Dadurch musste ich nur noch Montag hin- und Mittwoch zurückfahren und hatte Dienstag die Kurzfahrt in Frankfurt zur Arbeit.

Ich will somit mein Zimmer in Frankfurt als Zweitwohnsitz steuerlich geltend machen, da ich dort meist nur 2 Nächte schlafe und meine Familiie und Freunde an meinem Hauptwohnsitz sind.

Nun habe ich das Problem, dass ich die Tankbelege nie gesammelt habe und für 2016 Werbungskosten von etwa 7800€ und in 2017 von etwa 9100€ (wegen der Zweitwohnung) habe. Was glaub ihr, wie das Finanzamt nun in dem Fall reagiert, wenn ich keine Tankbelege vorliegen habe?

Beste Grüße

Markus

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Ich bin da kein Profi, aber hier mal einige Hinweise:

1) Beim Finanzamt werden die einfachen Kilometer der kürzesten Strecke angesetzt.

2) Hast Du das Tanken vielleicht mit Kreditkarte gezahlt und noch die Kreditkartenabrechnungen?

3) Man kann solche Dinge denke ich auch anderweitig nachweisen, z.B. über Werkstattrechnungen auf denen die Kilometerstände angegeben sind. Ölwechsel oder Inspektionen. Kaufvertrag Auto KM-Angabe, Verkauf Auto. Versicherungsvertrag mit Angabe der jährlichen Kilometerleistung.

Wie sie reagieren, kann man wirklich nur spekulieren. Besteht nur der Hauch eines Zweifels, werden Sie es vermutlich erst mal nicht oder nicht vollständig anerkennen. Wenn Du dann entsprechend freundlich, doch das eine oder andere nachweisen kannst, könnte es gut gehen.

Drücke die Daumen, viel Erfolg.

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Solch ein Sonderkündigungsrecht gibt es meiner Kenntnis nach nicht. In einem solchen Fall würde ich jedoch in der Praxis einfach, einen Nachmieter zum nächstmöglichen Termin anbieten.

Ebay Kleinanzeigen Inserat aufgeben, dann findet sich sicherlich schnell jemand. Ggf. Mietzahlung einstellen und um Verrechnung mit Mietkaution bitten und auf Bedürftigkeit hinweisen. (Damit später die Kaution nicht noch einbehalten wird) Darauf achten, dass der Nachmieter auch wirklich zum Wunschtermin einziehen will.

Dies ist keine Rechtsberatung!

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