Wenn Du eine normale Überweisung getätigt hast, dann wird diese am nächsten Buchungstag gutgeschrieben. Gleichtägige Gutschrft erfolgt nur, wenn  sowohl das Auftraggeber- sowie Empfängerkonto beim gleichen Kreditinstitut sind.

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Normale Überweisungen von der Sparkasse zu einer anderen Bank werden erst am nächsten Arbeitstag gutgeschrieben, egal wann diese belastet wurde. Es sei denn, Du hast eine Eilt-Zahlung beauftragt. Insofern sollte ein Überweisungsrückruf funktionieren. Es stimmt, der kostet Gebühren. ich würde bei Deiner Sparkasse noch mal nachfragen.

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Wenn der Betrag am 08.05. rechtzeitig und mit den richtigen Bankdaten überwiesen wurde, dann erfolgt eine Gutschrift auf dem Konto des Empfängers

- bei gleicher Bank gleichtägig

- bei einer anderen Bank am nächsten Arbeitstag.

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Hallo, schau als erstes Mal, ob die Überweisung vielleicht zuückgebucht und deinem Konto wieder gutgeschrieben wurde.

Wenn nicht, dann kannst Du über Deine Bank einen Nachforschungsantrag bei der Empfängerbank stellen, der aber wahrscheinlich kostenpflichtig ist. Nur so kannst Du beweisen, was mit Deiner Überweisung passiert ist.

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Normale SEPA-Überweisungen zu einer anderen Bank werden am nächsten Arbeitstag gutgeschrieben, Buchungen innerhalber der gleichen Bank sogar am gleichen Tag. Um welche Uhrzeit das stattfindet, dass hat mit den Buchungsmodalitäten der jeweiligen Bank zu tun. wann die Buchungsläufe stattfinden. Die Antwort bezüglich des kurzen Arbeitstages am Mittwoch ist so auch nicht richtig. Die Buchungen haben nichts mit den Öffnungen der Zweigstellen oder der Bank zu tun. Eine Bank bucht auch, wenn die Zweigstelle nicht geöffnet hat.

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Der IBAN setzt sich aus dem Länderkürzel (für Deutschland DE), einer 2-stelligen Prüfziffer, der Bankleitzahl und der Kontonummer zusammen. Und diese Prüfziffer ist für jede Kontonummer anders. Das Du die Konten bei der gleichen Bank hast, siehst Du an der Bankleitzahl (Stelle 5-11) .

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Das Finanzamt kann nicht einfach ohne Vorankündigung Zugriff auf Dein Konto nehmen. Da muß schon vorher eine entsprechende Androhung der Kontopfändung an Dich geschickt worden sein. Wenn Du darauf nicht reagierst, dann kann das Finanzamt einen sog. "Pfändungs- und Überweisungsbeschluss" an Deine Bank schicken. Diese wird dann eine entsprechende Sperre auf Deinem Konto einmelden. Das Finanzamt kann den pfändbaren Teil deines Kontoguthaben pfänden. Es gibt evtl. die Möglichkeit, Dein Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umzuwandeln. Dafür gibt es allerdings einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Ich würde bei Deiner Bank einfach mal nachfragen und die Sache erklären.

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Frag doch mal bei Deiner Bank nach einem sog. "Ultimosparen": Das könnte das richtige Produkt sein.

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Die Lastschrift wurde wohl "mangels Deckung" zurückgegeben. Ich würde mit dem Abbuchenden Kontakt aufnehmen, die Lage erklären und eine Überweisung inkl. der angefallenen Kosten (meistens zwischen 5,- - 10,- EUR) vornehmen.

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Es müßte auch möglich sein, daß Deine Mutter mit Ihrem Ausweis in eine Filiale der Bank geht und die Legitiamtion dort durchführen läßt. Diese kann dann mit der PA-Kopie an Deine Bank geschickt werden.Außerdem gibt es bei der Post ein Legitimationsverfahren (Postident-Verfahren) , daß auch von manchen Banken akzeptiert wird.

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Der Kontoauszug sollte reichen. Die Kundenholine hat wahrscheinlich nur die Rechnung im Computer gesehen, die vielleicht nur einmal ausgestellt wurde, aber daß die Lastschrift 2 mal gezogen wurde, hat die Hotline wahrcheinlich nicht gesehen. Ich würde aber auch noch mal auf die Auszüge schauen, ob inzwischen der Fehler bemelrt wurde und der Betrag evtl. wieder gutgeschrieben wurde.

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Ich weiß, daß manche Sparkassen keine Blanko-Überweisungen mehr in den Schalterräumen zur Verfügung stellt. Man geht zum Schalter und läßt sich Überweisungen mit den Kontodaten andrucken. Bei anderen Banken gibt es noch die Blankoformulare, die man sich einfach mitnehmen kann. Du müßtest für Dich überlegen, wie häufig Du noch Überweisungen benutzt und wie weit Dein Weg zur Bank ist. Wenn Du Dich bei der Zusendung der Überweisungen unwohl fühlst, würde ich diese abbestellen.

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Normalerweise funktioniert das so, daß der Auftraggeber seinen Fehler bemerkt, zu seiner Bank geht, diese eine Nachforschung bzw. einen Rückruf startet und Deine Bank Dich dann irgendwann anspricht, um Deine Zustimmung für die Rückbuchung zu bekommen. Und da Du ja jetzt schon sicher bist, daß das Geld nicht für Dich bestimmt ist. solltest Du diese auch geben. Ansonsten wird der Auftraggeber andere Wege versuchen, sein Geld zurück zu bekommen.

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Meinem Sohn habe ich mich 12 Jahren einTaschengeldkonto mit Bankkarte eröffnet. Dorthin wird sein Taschengeld überwiesen und das Konto wird nur auf Guthabenbasis geführt. Bei der Eröffnung müssen natürlich beide Elternteile als gesetzliche Vertreter unterschreiben. Ich finde es nicht verkehrt, daß die Kinder de Umgang damit lernen. Du solltest Dich mal bei den Banken erkundigen, die meisten bieten heute "Taschengelkonten" an.

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Sobald Deine Tochter 18 ist, ist es die Entscheidung Deiner Tochter, ob sie Dir überhaupt eine Vollmacht geben will. Du kannst nicht einfach sagen, daß Du eine Vollmacht möchtest. Ich finde es auch nicht o.k. ihr gegenüber, daß Du die Vollmacht vorher unterschreiben lassen willst und nach ihrem 18. Geburtstag einschicken willst. Aber sie kann die Vollmacht jederzeit widerrufen.

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Hallo, der IBAN besteht aus - wie schon beantwortet - aus dem Länderkennzeichen DE für Deutschland, einer 2stelligen Prüfziffer sowie der Bankleitzahl und Kontonummer. Den IBAN für Dein Konto findest Du auf deinem Kontoauszug. IBAN-Nr. werden vom System geprüft. Stimmt der IBAN nicht, wird die Überweisung auch nicht ausgeführt. Über GOOGLE findet man auch einen IBAN-Rechner, wo man zumindest prüfen kann, ob der IBAN richtig ist.

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