Mir würde jetzt auf Anhieb kein Grund einfallen, warum das nicht durch den Gebäudeversicherer reguliert werden muss, sofern die Fußbodenheizung beim Abschluss der Versicherung angegeben wurde. Danach wird meist gefragt.

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Nur Wege direkt von zu hause zur Arbeitstelle und zurück sind Wegeunfälle, die über die BG versichert sind. Umwege sind nicht darüber abgedeckt.

Die Behandlungskosten übernimmt ganz normal die Krankenversicherung.

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Den Pool (also die Materialkosten) kannst du steuerlich gar nicht ansetzen.

Was du steuerlich geltend machen kannst, sind die Lohnkosten, wenn du einen Handwerker beauftragst. Das wird dann im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen angesetzt und zwar 20% der Lohnkosten, bis max. E 4.000,-- im Jahr.

Voraussetzung ist eine ordentliche Handwerkerrechnung, in der die Lohnkosten ausgewiesen sind und die Bezahlung muss zwingend per Banküberweisung erfolgen, die du in der Steuererklärung per Kontoauszug nachweisen musst.

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Die meisten Gesellschaften (es gibt Ausnahmen) lassen eine Trennung nicht zu. Das einfachste wäre, den Sparanteil auf den Mindestbeitrag zu senken. Die BU soll ja wahrscheinlich erhalten bleiben.

Es kann durchaus Sinn machen, das Sparen mit der BU zu kombinieren; allerdings nicht in einem Vertrag, da sich die Trennung eben selten problemlos realisieren lässt. Die Kombination macht jedoch Sinn, da auch im BU-Fall ein gewisser Vermögensaufbau betrieben werden sollte. Es sollte also ein Sparvertrag mit Beitragsbefreiung im BU-Fall vorhanden sein.

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Ich will den Banken ja nicht zu nahe treten, aber von wirklich guten Beratungen habe ich noch nicht allzu häufig gehört. Eine vernünftige Beratung wird zu beginn sicher ein mehrmaliges Beratungsgespräch erforderlich machen, um eine sinnvolle Strategie zu entwickeln. In der Folge reichen dann normalerweise einmal im Jahr Check-Up-Termine aus. Die Rentenlücke wird sich sicher nicht mehrmals im Jahr verändern und gesetzliche Änderungen sind meist auch nicht sooo plötzlich.

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Der Zinszins-Effekt macht sich umso stärker bemerkbar, je länger die Geldanlage an sich läuft. Bei kurzfristigen Sparbriefen lässt sich zwar ein gewisser Zinszins-Affekt erzielen, wenn man das Kapital wieder anlegt, aber die Zinskonditionen von kurzfristigen Sparbriefen sind für längerfristiges Sparen eher ungeeignet.

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