Für Jugendliche unter 18 Jahre zahlen die Krankenkassen einen Zuschuss. Allerdings nur dann, wenn eine Verordnung für eine Brille durch einen Augenarzt ausgestellt wurde. Das heißt, Eure Tochter muss erst mal zum Augenarzt.

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Im normal Fall werden spätere Ausbildungszeiten, die nach einer bereits geleisteten Ausbildung erfolgen, nicht mehr als Rentenzeiten finanziell gerechnet. Die absolvierte Zeit hingegen wird als Anwartschaft berücksichtigt.

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Natürlich geht das. Du kannst Konten auf die Personen anlegen, für die Du das möchtest. Du musst allerdings beachten, dass Du über Konten, die nicht auf Deinen Namen lauten, auch nicht verfügen kannst. Du darfst also einzahlen, aber nicht abheben. Einfacher und besser ist es, das Konto auf Deinen Namen anzulegen und es Deinem Enkelkind zu einem von Dir festgelegten Zeitpunkt zu übertragen.

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