Im Prinzip helfen die Banken beim Umzug, ja. Sie kümmern sich für Dich darum, dass alle Stellen die Du dort angibst, über Deine geänderte Bankverbindung infomiert werden. Sie ziehen Konten der derzeitigen Bank, bzw. der derzeitigen Filiale an Deinen neuen Wohnsitz ein. Sie informieren sogar (bei meiner Bank) das Einwohnermeldeamt noch einmal, damit dort nicht verlorengeht. Und um all das musst Du Dich nicht mehr kümmern. Ein Manko hat der Umzugsservice allerdings: Man hilft Dir nicht beim Möbelschleppen!!!
Soweit ich weiß, ist das das zuständige Amtsgericht, und dort das Nachlassgericht. Zuständig heißt, am Wohnsitz des Verstorbenen.
Kann er definitiv nicht. Dass er sauer ist, ist verständlich. Aber entweder Ihr habt, oder er hat eine Versicherung, die für den Schaden in der Wohnung unter Euch aufkommt. Aber ein Kündigungsgrund ist das nicht.
Ein Revolving-Kredit ist ein Kredit auf einer Kreditkarte. Dabei werden monatliche Raten in Höhe von 5-10% abgezahlt. Der Rest verbleibt auf einem Schuldenkonto, für das bis zu 20% Zinsen verlangt werden können. Die Karte selber ist kostenfrei. Ich würde die Finger von solchen Dingen lassen.
Für Jugendliche unter 18 Jahre zahlen die Krankenkassen einen Zuschuss. Allerdings nur dann, wenn eine Verordnung für eine Brille durch einen Augenarzt ausgestellt wurde. Das heißt, Eure Tochter muss erst mal zum Augenarzt.
Ich finde eine private Haftpflichtversicherung auch sinnvoll, da sie alle von mir angerichteten Schäden begleicht. Außerdem trägt sie die Kosten für evtl anfallende Zusatzkosten wie z. B. Arztkosten, Gerichtskosten, etc.
Ich würde ganz flux damit beginnen, freiwillig wichtige Arbeiten zu übernehmen. Eventuell auch mal, wenn möglich, länger bleiben oder für wichtige Arbeiten Überstunden machen. Und ganz wichtig: die eigenen Fähigkeiten herausstreichen!!! Frauen neigen nämlich dazu, ihr Licht unter den Scheffel zu stellen. Nimm Dir ein Beispiel an Deinen männlichen Kollegen, falls es dazu noch nicht zu spät ist.
Ich denke, dass hängt von der Art der Sicherungsmassnahmen ab, und nicht zuletzt von dem Versicherungsunternehmen selber. Vermutlich werden die Dir die Auflagen zum sicheren Haus machen.
Irgenwas versteht ich an Deiner Frage nicht so ganz. Einmalzahlung heißt doch, Du bekommst einmalig einen Betrag ausgezahlt, und nicht monatlich. Das wäre dann ja die Variante, die Du anschließend beschreibst.
Vorbörslich heißt der Handel, der vor dem jeweiligen Handesbeginn morgens stattfindet.
Die Banker machen keineswegs was Ihnen gefällt, sie machen lediglich das, was logisch ist. Sind die Umsätze nicht mehr so hoch oder so oft wie vorher, wird der Dispo reduziert. Auf die Art wird schließlich auch der Verlust bei Mißbrauch des Kontos reduziert. Außerdem wird man auch nicht unterrichtet, wenn der Dispo erhöht wird, und da regt sich auch niemand drüber auf.
Der Vermieter muss die Kaution an denjenigen zurückzahlen, der die Kaution nachweislich eingezahlt hat. Wenn Du also belegen kannst, dass Du die Kaution gezahlt hast, muss er diese auch, einschließlich der bisher angefallenen Zinsen, an Dich zurück zahlen. Wie er dann an den Kautionsbetrag des übrigen Mieters herankommt, ist seine Sache.
Bei einem Berufsverbot in einer Schwangerschaft bleibt der Urlaubsanspruch erhalten. Es liegt ja kein Selbstverschulden vor, sondern das Verbot wurde (vermutlich?) durch den Arzt ausgesprochen.
Im normal Fall werden spätere Ausbildungszeiten, die nach einer bereits geleisteten Ausbildung erfolgen, nicht mehr als Rentenzeiten finanziell gerechnet. Die absolvierte Zeit hingegen wird als Anwartschaft berücksichtigt.
Suche Dir erst mal einen guten Anwalt (Anwaltskammer fragen) und rufe dort an. Normalerweise ist ein Beratungsgespräch kostenfrei. Erst, wenn der Anwalt tätig wird, werden auch Kosten fällig.
Bei Neueinzug kannst Du vorher klären, ob Du den Anbieter übernehmen möchtest, oder ob Du einen anderen Anbieter haben möchtest. Du musst Dich aber vorher mit Deinem Vermieter besprechen, denn wenn Dein Vermieter eine Wohnungsgesellschaft ist, dann ist ein Wechsel nicht möglich, da die ihren eigenen Anbieter haben und da bereits günstige Tarife ausgehandelt haben. Wenn Du einen privaten Vermieter hast, dürftest Du da keine Probleme erwarten.
Na weil sich doch der Kurs um die Summe der Dividendenzahlung verringert. Das passt nicht immer so genau, aber es stimmt so in etwa. Vor Dividendenzahlung steigt der Kurs ja auch meistens, da viele Anleger die Aktien nur kaufen, um die Dividende mitzunehmen.
Ich denke, es hängt davon ab, wie alt die betroffene Person bereits ist. In jungen oder jüngeren Jahren würde ich die Rente bevorzugen. Als älterer Jahrgang lieber die Abfindung, die ich dann ja selber noch entsprechend anlegen kann.
Natürlich geht das. Du kannst Konten auf die Personen anlegen, für die Du das möchtest. Du musst allerdings beachten, dass Du über Konten, die nicht auf Deinen Namen lauten, auch nicht verfügen kannst. Du darfst also einzahlen, aber nicht abheben. Einfacher und besser ist es, das Konto auf Deinen Namen anzulegen und es Deinem Enkelkind zu einem von Dir festgelegten Zeitpunkt zu übertragen.
Wenn Du Hartz IV bekommst, ist der Betrag für evtl. neue Geräte, egal welche, bereits mit in dem Betrag enthalten. Ich weiß, dass es wenig Geld ist, das Du bekommst. Aber wenn Du kein Geld für ein Neugerät hast, sieh in den Wochenzeitungen nach, dort werden oft gebrauchte Geräte verschenkt, oder für wenig Geld abgegeben. Auch bei ebay kannst Du echte Schnäppchen machen. Kümmere Dich einfach mal!!!