Erneuerung der Straße und des Wasser-Grundstücksanschlusses
Auf Grund der Straßensanierung, bzw. Erneuerung, wurde auch darunter liegende Wasser- und Abwasser Leitungen ausgetauscht. Für Wasser-Grundstücksanschluss hat die von Gemeinde beauftragte Straßenbauunternehmer ca. 1 Meter auf privaten Grund gegraben um die Leitungen zu verlegen und anzuschließen. Darf die Gemeinde in solchen Fällen ohne Zustimmung des Grundeigentümers auf privatem Grund graben ?