reden wir von NeoMedia? Das sind keine Beträge, die über den Tisch gehen. Das ist nicht der Rede wert!
- Lohn/ Gehalt bekommen Angestellte eines Unternehmens
- ein Gesellschafter bekommt keinen Lohn. Der wird Gewinne bekommen
- wofür sollte der Gesellschafter Rechnungen schreiben? In seiner Funktion als Gesellschafter?
Wenn der Gesellschafter ein Angestellter des Unternehmens ist, wird er dafür Lohn bekommen. Wenn der Gesellschafter ein Selbständiger ist, der im Rahmen seiner Selbständigkeit Aufgaben für die Gesellschaft tätig ist, wird er Rechnungen schreiben.
Die Frage ist zu ungenau. Es wird nicht klar, was der Gesellschafter tut und wofür er Geld bekommen soll von der Gesellschaft.
kauf doch die ganze Klitsche! Bei der Kapitalisierung reden wir von wenigen 10 tUSD. Was ist das schon?!
Ansonsten halte ich bei dem genannten Deal genauso wenig wie von Apple. NeoMedia ist am Ende!
das legst du fest. Wenn er kündigt zum 15., also auch bis zum 15. zahlt, dann hast du die Wohnung am 16. Wenn er das zum 14. macht, dann ist es eben der 14.
Eine Kündigung zur Mitte des Monats ist wenig hilfreich, wenn man nicht festlegt, was die Mitte ist. Nimmt man es genau, dann musst du auch unterscheiden, ob es ein Monat mit 28, 29, 30 oder 31 Tagen ist.
vergiss das mit der Lohnsteuerkarte. Geh zum Finanzamt und aktualisiere die Daten oder nimm dazu das Formular für die ElStAM-Daten und sende sie dem Finanzamt.
Tust du gar nichts, auch ok. Gib dem Unternehmen deine Steuer-ID und die holen sich dann die Daten über die entsprechenden zentralen Datenbanken.
die Prüfziffer ist ja dafür da, dass Fehler vermieden werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei den beiden Konten
- Kontonummer und
- BLZ
identisch sind. Wäre dem so, wäre auch die Prüfziffer gleich. Irgendwo müssen sich diese beiden Zahlenfolgen unterscheiden.
Die Prüfziffer läuft über die variabel vergebbaren Zeichenfolgen (auf jeden Fall Konto und BLZ) und dann wird über einen Algorithmus die Prüfziffernfolge ermittelt. Änderst du nur ein Zeichen, stimmt das ganze nicht mehr.
online war das sicherlich nich möglich. Daher vermute ich, es war ein Beleg, den du falsch ausgefüllt hast.
Belege werden automatisch eingelesen. Es ist zu vermuten, dass hier nachgebessert wurde - wie auch immer das vor sich ging - und dass damit die Überweisung korrekt ist, denn auch so ein Leseroboter kann eine Kontonummer "deutsche Bank AG" nicht auflösen und erwartet hier erlaubte Zeichen.
Sieh dir doch den Kontoauszug an (Papier, online). Dort findest du ja Informationen bei den Positionen. Also auch bei deiner genannten.
das Gesetz hilft dir da nicht, sondern nur ein Blick in die Geschäftsbedingungen, die das Papier betreffen.
Auch Aktien sind eine Geldanlage und die kann man sofort verkaufen.
Nachdem unklar ist, was unter Geldanlage zu verstehen ist, kann man wenig sagen. Klar ist: der Erbe tritt in den Vertrag ein. Und den sollte man lesen.
Ich nehme mal an, die Arbeitsagentur würde auch etwas schief schauen, wenn ich meine hauptberufliche Selbständigkeit mit Kleinunternehmer-Regelung beginne.
das denke ich nicht, dass da einer schief guckt. Ich kenne viele, die als Unternehmer - und das hauptberuflich - KU sind. Und auch die haben mit der Arge zu tun. Von schief gucken haben die noch nicht berichtet.
Es ist doch nachvollziehbar, was du bisher gemacht hast. Damit kann man das auch so 'verkaufen'.
Bleibe in 2014 KU und ändere das ab 2015. Änderst du es in 2014, müsstest du die USt nachzahlen (abzügl. Vorsteuer).
Ich würde mir darüber keine Gedanken machen.
du hast ein Hotel, eine Wohnung und eine Zweitwohnung?
Ich wollte nichts anmieten, bis meine Probezeit beendet ist.
wie passt das zusammen mit:
eine Zweitwohnung, die ich jetzt auch gemietet habe
für mich ist das unlogisch. Ansetzen wirst du können: entweder das Hotel oder die Zweitwohnung i.S. der doppelten Haushaltsführung, sofern diese gegeben ist. Beides wird nicht gehen.
Anteil woran? Wie sieht die Gesellschaft aus? etc?
Vielleicht kannst du ja gar nicht verkaufen, wenn z.B. die Miteigentümer das ausgeschlossen haben. Das sollte festgelegt sein unter euch.
Wenn du Mitgesellschafter hast, frag die!
DEN Standardkäufer gibt es nicht. Den muss man sich suchen und auch da gibt es keine Standardvorgehensweise.
PS. du könntest ja zu einem Konkurrenten der Firma gehen. Der hat mglw. Interesse, bei dem Unternehmen mitzureden und Einblick zu bekommen :)
das kann ich dir nicht sagen, da ich die Verträge nicht kenne.
Beim Verkauf hätte geklärt werden müssen, was mit eben dieser Bürgschaft passiert und damit mit dem Kredit und der Rückzahlung.
Bürge kann jeder sein. Das hat nicht zwingend damit zu tun, dass du Gesellschafter bist.
Wenn du beim Notar, beim Vertrag mit der GmbH, bei der Bank etc. die Bürgschaft nicht damit gekoppelt hast, ob du nun Gesellschafter bist oder nicht, dann läuft es wohl so weiter wie bisher. Und wenn du die Bürgschaft daran gekoppelt hast, ob du Gesellschafter bist, hätte sicherlich die Bank mitgeredet beim Verkauf.
Ich kann es dir nicht sagen. Die Verträge können so oder so gestaltet sein. Bei Verkauf hätte man genau diesen Punkt vor Augen haben müssen. Das muss mit auf den neuen Eigentümer übergehen.
das ist ein deutsches Forum und damit ist fraglich, ob hier jemand die Frage beantworten kann. Der Begriff Pflichtversicherung ist auch nicht eindeutig, denn in D könnte das z.B. die Krankenversicherung sein. Und die ist nicht voll abzugsfähig.
du wirst nicht mehr als den Spitzensteuersatz zahlen für D, wenn du denn hier besteuert wirst. Der Spitzensteuersatz liegt bei 45% + Soli + Kirchensteuer.
Nachdem die Einkunftsart nicht klar ist, könnten auch noch Gewerbe- und Umsatzsteuer anfallen. Die anderen möglichen Steuerarten lasse ich mal aussen vor.
Genauere Angaben wären nötig, um überhaupt ahnen zu können, wie hoch die Steuerquote sein könnte.
du gibst die gefahrenen km an je 30 Cent.
Ich notiere die Fahrten (digital), führe jedoch kein Fahrtenbuch (Pkw im Privatvermögen). Bisher gab es keine Probleme, die Kosten abzusetzen.
wenn die Gläubiger ihr Geld nicht mehr bekommen vom Vater, dann werden sie sich an die Bürgen wenden - was ja Sinn der Sache ist an einer Bürgschaft. Der Bürge tritt dann ein, wenn es zu Zahlungsauffällen kommt.
das wirkt sich aus, aber nicht gross. Bedenke, dass die Wohnadresse einen höheren Einfluss auf den Score haben kann.
Es gibt Faktoren beim Schufascore, die man weder vermutet noch kennen wir die Details, wie die Schufa arbeitet.
Warum wird nur mein Gewinn und nicht meine Ausgaben berücksichtigt?
das ist doch korrekt, denn der Gewinn ist ja ein Saldo aus Einnahmen abzüglich Ausgaben. Und in der EÜR sollte das auch rauskommen.
Überlege also, ob die Zahlen doch stimmen, denn nichts anderes als die Berücksichtigung eines Gewinnes würde ich bei der Steuer in so einem Falle erwarten.
und muss nun nachzahlen
das du nicht vergleichbar bist mit den Kolleginnen, will ich mal als gut bezeichnen. Und dass du aufgrund des Kleingewerbes eine höhere Steuerbelastung hast, halte ich auch für ein positives Zeichen. Vergleiche doch das zu versteuernde Einkommen und nicht, wer was wann vom Finanzamt wiederbekommt.
Verdient eine Bank an dem Einsatz der girocard dann trotzdem noch mit wie bei einer Kreditkarte?
die Bank 'verdient' eigentlich mit keiner Karte, sondern die Dienstleister, die den Zahlvorgang abwickeln. Bei der Bank wird der Betrag abgebucht, der zu zahlen ist. Bei dem ganzen Prozess sind einige Parteien involviert, die daran verdienen.
Nimmt man die Kreditkarte, dann bekommt der Kreditkarenbetreiber einen Anteil, die Clearingstationen etc.
Nimmt man eine girocard, dann ist die Frage ob Pin oder Unterschrift mehr eine in Sachen Sicherheit der Zahlung als die der Kosten. Der Händler zahlt für den Einsatz von Karten unterschiedliche Beträge je Zahlung und für die Technik an sich. Und die Bank verdient nur dann, wenn die an dem Abwicklungsprozess teilnimmt.
die Daten sind sicher nicht geschützt. Aber nehmen wir man die Mautsysteme von Italien oder Frankreich. Die gibt es schon so lange, da gab es die EU in ihrer jetzigen Form nicht. Damit gab es bei deren Einführung sicherlich keine Diskussion über Diskriminierung.
In Italien sind z.B. sind die Strassen nicht zwingend in öffentlicher Hand, sondern teils in Privater bzw. die Erhaltung der Strassen. Und damit ist das Erheben der Maut ein anderes Modell.
Vergleichbar ist das m.E. nicht. Vielleicht ist das Modell in Ö vergleichbar, denn die Maut gibt es noch nicht so lange. Ob es dort einen Steuerausgleich gab, weiss ich nicht.
Von einer Diskriminierung der Ausländer zu sprechen, ist überzogen. Ich fühle mich in Ö, IT, FR etc. nicht diskriminiert, wenn ich die Maut zahle - und dabei ist es mir schnuppe, ob die einen Ausgleich haben bei den Kfz-Steuern. Was etwa in IT an Kosten für die eigenen Bürger anfallen kann, ist schon ein ganz anderer Betrag als der bei uns diskutierte.