Ja, wenn es sich um eine private oder gesetzliche Unfallrente handelt. http://www.n-tv.de/ticker/Geld/Hartz-IV-Anrechnen-der-Unfallrente-verfassungsgemaess-article3105261.html
Nach Unterschrift des Kaufvertrages beim Notar. Je nachdem wie schnell das Finanzamt arbeitet ( bei uns waren es 10 Tage). Bis die Grunderwerbssteuer nicht bezahlt ist findet keine Eintragung ins Grundbuch statt.
Wenn die Immobilie noch keine 10 Jahre in deinem Eigentum war fällt eventuell eine Steuer auf den Gewinn an, den du durch den Verkauf der Immobilie erzielt hast.
Ja, das nennt sich Verhinderungspflege: http://www.aok.de/aokplus/gesundheit/pflegeversicherung-pflegeleistungen-urlaubs-und-verhinderungspflege-56823.php
Eventuell einen Anspruch auf Wohngeld prüfen lassen.
Die Kinder müssen wiederum auf das Erbe verzichten. Dies muß schriftlich beim Nachlassgericht erfolgen.
Hier ist ein Wohngeldrechner, einfach deine Daten eingeben und das Ergebnis abwarten: http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/Wohngeldrechner.php
Kurzzeitig eine versicherungspflichtige Versicherung annehmen. Ansonsten prüfen, ob ein Anspruch auf ALG2 besteht.
Das Arbeitslosgengeld ruht (wird verrechnet) bei einer Abfindung, wenn die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wird.
Nein. Die Nahrungsaufnahme als solche – also Essen und Trinken – ist grundsätzlich nicht dem versicherten Tätigkeitsbereich zuzuordnen, weil es sich in der Regel um eine rein eigenwirtschaftliche (private) Tätigkeit handelt. Erleidet der Mitarbeiter also durch Verschlucken, Verbrühen oder gar Ausbeißen eines Zahnes einen Gesundheitsschaden, liegt folglich kein Arbeitsunfall vor.
Es gibt für Mieter die Möglichkeit der Förderung durch einen KfW-Kredit: https://altersgerecht-umbauen.kfw.de/foerdermoeglichkeiten.html
Wenn eine Pflegestufe besteht, gibt es einen minimalen Zuschuss von der Pflegeversicherung, ca. 2500 €
Die Erstattung der Reisekosten zum Vorstellungsgespräch müssen im Vorfeld beantragt werden oder in der Eingliederungsvereinbarung erwähnt werden. Siehe dazu mehr hier: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A04-Vermittlung/A042-Vermittlung/Publikation/pdf/GA-VB.pdf
Die genaue Berechnungsweise ist im folgenden Link unter Randziffer 140.5 genau aufgeführt: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Publikation/pdf/GA-Alg-140.pdf
Befristung mit Sachgrund: unendlich. Befristung ohne Sachgrund: gesetzlich: 3 x Verlängerung bis max. 2 Jahre, tariflich: nach neuester Rechtsprechung unendlich. http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2012&nr=16116&pos=1&anz=58&titel=Tarifvertragliche_Regelungen_%FCber_sachgrundlose_Befristung
Die Arbeitssuchendmeldung hätte auch telefonisch oder online erfolgen können, dann hättest du einen festen Termin zu deinem Betreuer bekommen, mit geringen (15 Minuten) bis gar keinen Wartezeiten. http://www.arbeitsagentur.de/nn_25650/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Alg-Nav.html
Grundsicherung oder Wohngeld sind die staatlichen Leistungen.
Es gilt § 6 SGB V
(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit o
Da er noch keine 55 Jahre alt ist, müßte es eigentlich bei einer Anstellung möglich sein sich gesetzlich zu versichern.
Ein Anspruch auf ALG1 nach Aufgabe der Tätigkeit nach 10 Monaten besteht nicht. Es sei denn, im direkten Anschluss an das Beschäftigungsverhältnis wurde für mind. 2 Monate Krankengeld bezogen.
Wenn das ALG1 ungefähr so hoch ist wie der Lohn des Ehemannes, dann wird das ALG1 nach Steuerklase 4 berechnet. § 153 SGB III:
3) Haben Ehegatten die Lohnsteuerklassen gewechselt, so werden die als > > Lohnsteuerabzugsmerkmal neu gebildeten Lohnsteuerklassen von dem Tag an berücksichtigt, an dem sie wirksam werden, wenn
1. die neuen Lohnsteuerklassen dem Verhältnis der monatlichen Arbeitsentgelte beider Ehegatten entsprechen oder 2. sich auf Grund der neuen Lohnsteuerklassen ein Arbeitslosengeld ergibt, das geringer ist als das Arbeitslosengeld, das sich ohne den Wechsel der Lohnsteuerklassen ergäbe.
Elterngeld kann man sich nur monatlich auszahlen lassen. Entweder 1 Jahr lang oder den halben Betrag 2 Jahre.