Da gibt es ziemlich exakte Regelungen. Wenn Du die Wandverkleidung von Deinem Vormieter übernommen hast, sollte das in dem Wohnungsübergabeprotokoll vermerkt sein. Und wenn dann der Vermieter bei Deinem Auszug auf Abbau der Verkleidung besteht, muss Du nur die Verkleidung abmachen. Die Löcher in der Wand sind Aufgabe des Vermieters. Er hätte sonst nämlich bereits bei Auszug Deines Vormieters auf die Beseitigung und Wiederherstellung bestehen müssen.

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Ihr seid nicht verpflichtet, Wohnungsinteressenten in die Wohnung zu lassen. Ihr zahlt ja (hoffentlich) Miete bis zum Kündigungsdatum. Erst wenn die Wohnung freigezogen ist, kann der Vermieter anderen Interessenten die Wohnung zeigen. Er wird vielleicht versuchen, sich trotzdem mit Euch auf Besichtigungstermine zu einigen. Kann von Euch aber abgelehnt werden.

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