Ich seh das anders, wenn es weitere haftende Personen gibt, haben diese zu zahlen, bevor es staatl. Unterstützung gibt. Immerhin sind sie vertraglich verpflichtet.

Am besten fragst du die Wohngeldstelle.

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Das hängt wohl von der Versicherung ab. Es gibt die Möglichkeit Kinder unter 7 (Deliktunfähig) gesondert mit zu versichern, dann sollte die Versicherung den Schaden regulieren.

Andernfalls zahlt ihr selber..

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Da gibt es nur eine Möglichkeit, sprech mit der Vermieterin, diese müsste die Kaltmiete entsprechend reduzieren. Handlungsspielraum hat der Sachbearbeiter nicht, die angemessenen KdU werden von der Kommune festgelegt und gelten für alle Einrichtungen gleichermaßen.

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Wenn dir jemand 12 € bietet, dann gehst du bitte einfach!! Das ist nämlich frech und der Mindestlohn für ungelernte.

Schau mal hier:

https://web.arbeitsagentur.de/entgeltatlas/beruf/35263?region=12

Ca. 3.200 € / mtl. Das sind ca. 18 € /Std. wobei das der Median ist. Vergessen wir mal nicht, daß du aus einer Fachrichtung kommst mit den Höchsten Tarifverträgen.

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Geh zum Jobcenter, das was Berlina schreibt ist schlichtweg falsch. Jede erwerbsfähige Person über 15 Jahre hat Anspruch auf Leistungen.

Die werden dann die Frage stellen, warum dein Vater dich rausgeworfen hat und versuchen sich das Geld bei Ihm zurückzuholen. Zudem gibt es in vielen Städten eine Wohnungsnotfallhilfe, die können häufig auch etwas vermittel und unterstützen.

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Warum sollte man 2 kaufmännische Ausbildungen machen wollen?

Ich würde das eher so machen 1. Ausbildung Bankkaufrau, anschließend schwerpunktmäßig mit Immobilien arbeiten und den Immobilienfachwirt als Fachweiterbildung ergänzen. Oder andersrum.

Vllt. Wäre auch ein duales Studium etwas, das sind quasi 2 Ausbildungen gleichzeitig.

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Du gehst hin, schreibst die Bewerbungen und weil du so toll bist, bekommst du einen Arbeotsvertrag für den Folgetag. Dann musst du nicht mehr zu der Maßnahme Win-Win-Win für alle.

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Die Sache ist doch einfach, m.M.n. ist deine Haftbarkeit auf dein Vermögen zum Zeitpunkt deines 18 Geburtstags begrenzt. Einfach mal Minderjährigenhaftung googeln. Das schreibst du den Gläubigern und die Sache sollte von Tisch sein.

https://dejure.org/gesetze/BGB/1629a.html

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Deine Hilfebedarf ist wohl größer als das was man hier an Tipss geben kann, zumal du hier nur die Probleme aufführst ber nicht das, was dich in diese Situation gebracht hat.

Wende dich doch an dein Arbeitsvermittler / Fallmanager beim Jobcenter, der kann eine erste Anlaufstelle sein und dich an ggfs. vorhandene Regioniale Hilfsstelle weiterleiten.

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Es ist halt spekulativ. Aber was Sinn machen kann, du Verkaufst und Kaufst zu selben Preis wieder, um evtl. Freibeträge auszunutzen, sofern Sie noch nicht ausgeschöpft sind. Das reduziert deine Steuerlast beim finalen Verkauf.

Das was du beschreibst,bwürde ich tatsächlich mit einem Stop Loss umsetzen. Und dann bei weiter fallenden Kursen wieder nach und nach neu einsteigen. Vorausgesetzt natürlich, das was Gandalf geschrieben hat (Positive Prognose) ist vorhanden.

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Ich fand damals Tradingdusche ganz gut. War kostenlos und beschäftigte sich mit den technischen Aspekte der Chartanalyse zudem gab es Events z.B. Während der Präsidentschaftswahl, welche viel Volatilität mit sich brachte. Ich bin da mit plus raus, fand es aber zu stressig, neben Arbeit und Familie.

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Sorry selten so einen Schwachsinn gelesen. Du willst das deine Eltern auf ca. 400 € verzichten damit deine 100 € und ein Nebenjob nicht angerechnet werden.

Wo ist da der Sinn? Außer das du deinen Eltern das Geld geben musst.

Außerdem hat Schülerbafög nichts mit Hartz 4 zu tun, da geht es eher darum ob man im Haushalt der Eltern lebt.

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Ich sage es mal so ich hatte Anfang der 2000er mit über 80 unentschuldigten keine Probleme. Der Rest passte in meinem Fall aber auch so, war trotzdem Klassenbester..

Solange die Lehrer nichts sagen passt das.

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Genau das habe ich auch. Ich wusste nicht das es dafür einen Fachbegriff gibt. Ich verliere das Bewusstsein beim Übergeben, daher kommt das bei mir..

Meine Strategie: Abwechselnd MCP, Vomex ggfs. Reisetabletten. Bewusst Atmen, sollten die Finger steif werden, müsste dir jemand ne tüte vor Nase und Mund halten. Viel Erfolg!

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Wer ist den zuständig?

Ich kenne das so, dezentrale Warmwasseraufbereitung Zuständigkeit beim Eigentümer, Zentrale Aufbereitung Zuständigkeit bei der Hausverwaltung.

Das dir die Hausverwaltung evtl. Hilft ist freiwillig, aber Rechte kannst du da nicht ableiten. Ist ja schließlich dein Eigentum..

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Du kannst evtl. Kosten als Werbungskosten von den Steuern absetzen.

https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/wann-und-wie-sie-unfallkosten-von-der-steuer-absetzen-koennen.html

Ansonsten kann ich mich den anderen Antworten nur anschließen.

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Nein evtl. In der Berufsschule für den theoretischen Teil. Aber Außerhalb dessen wird vieles eher mit der EDV erledigt, die entsprechende Berechnungen selbstständig ausführt.

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Für welchen Zeitraum ist der Bescheid? Wenn der Bescheid für Änderungen ab den 01.02. ist kann er ja noch keine Nachzahlungen geben. Erst bei nachträglich erfolgten Änderungen für min. Jan 21, wäre das möglich.

Für welche bedarfserhöhende Änderung ist der Bescheid? Wenn es sich z.B. um eine Beteiebs- oder Heizkostenabrechnung handelt wäre es möglich, das die Überweisung an den Vermieter/Versorger erfolgt.Das würde man dann auch auf Seite 1 sehen.

Diese Bescheide bestehen zu 99 % aus Textvorlagen bei denen häufig manuelle Anpassungen vergessen werden, bzw. Nur die wichtigen Stellen geändert werden.

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Das hängt von deinen übrigen KdU ab. Bis zum Höchstbetrag ist ein Zuschuss darüber Hinaus ein Darlehen möglich. Dabei ist auf einen Zeitraum von (bin nicht sicher 12 Monate?) Abgestellt.

Klär das mal mit deinem Sachbearbeiter auch über das Vorgehen wie z.B. 3 Kostenvoranschläge usw...

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