Gehobener Dienst Steuerverwaltung bezüge zurückzahlen nach nichtbestehen G1?

3 Antworten

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Wenn Du die Prüfung nicht bestehst, dann endet Dein Dienstverhältnis und Du musst auch nichts zurückzahlen.

Das Du von den Ämtern keine klaren Antworten bekommst, liegt schlichtweg daran, dass die Ämter damit nichts zu tun haben. So etwas macht die gehaltszahlende Stelle.

Zurückzahlen muss man nur etwas, wenn man die Voraussetzungen für die Übernahme erfüllt würden, man aber nicht übernommen werden will.

Wenn du rausgeworfen wirst, musst du nichts zurück zahlen. Gehst du, kann eine Rückzahlung verlangt werden.

Schaue doch einfach, den es ja geben muss, in Deinen Vertrag! 😜😁😎

Mr3lackburn 
Fragesteller
 19.10.2023, 14:07

Das habe ich schon und ich habe sofort festgestellt, dass die Ämter Profis darin sind sich so vage wie nur möglich auszudrücken und auf Gesetze verweisen die noch ungenauer sind😅😂

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Tiiii  19.10.2023, 14:15

Seit wann bekommem Beamte Verträge? Ich hab zumindest nichts in die Richtung...

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