Du musst klar wissen, was Du genau an Arbeit einbringst und welchen Profit die Firma dadurch macht. Sorgfältige Vorarbeit aufs Gespräch ist das A und O. Wenn Du weißt was Deine Arbeit wert ist bist du sofort aus der Bittstellerrolle draußen und kannst dich demzufolge auch gut verkaufen. Du mußt aber wissen wie du reagieren solltest, wenns der Chef anders sieht.Kritik kann man gut entkräftigen, wenn man konkret nachfragt, was genau mit der Leistung nicht korrekt läuft. Nicht schnell aufgeben, wenn man schon mal das Gespräch führt.
hilft das weiter?: http://www.finanzfrage.net/frage/wer-haftet-bei-einem-unfall-auf-einer-gefaelligkeitsfahrt
Du machst eine Risiko-LV ohne diese abzutreten an die Bank, richtig? Das ist ja lobenswert, ob aber Sondertilgungen möglich sind, wird Dir nur Dein Vertragswerk beantworten können. Ist die LV nicht als Sicherheit hinterlegt, ist es wohl eine Vertragsfrage.
es gibt Notlagen, da wird der Vertrag vorzeitig aufgelöst, bei Tod/Ehepartner, Arbeitslosigkeit (wenn dem so ist, nochmals nachhaken!!) - es kommt drauf an, welche Form der Anlage es ist. Hast Du ein Sparbuch bekommen? Ist es also ein bankeigenes VWL Produkt? Der Berater sollte dann nicht nur ablehnen, sondern Alternativen bieten. Zum Bsp: Kredit, derzeit nur Zinsen zahlen, ablösen bei Fälligkeit des Sparvertrages mit dem daraus resultierenden Guthaben.
Ob er angeklagt wird- wer soll das hier wissen. Was rät die Polizei? Eine Rechtsberatung beim Anwalt wäre vermutlich sinnvoll-mehr Infos auch hier http://www.helpster.de/schmerzensgeld-bei-schlaegerei-einfordern-so-gehen-sie-vor_42701
was google so alles findet http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/steuern-sparende-gartenarbeit-hoechstgrenze-problemfall-und-optimierungstrick.html
google hält hierzu viele Infos bereit, zB diese http://www.focus.de/finanzen/steuern/tid-29925/steuererklaerungen-freibetraege-fristen-wann-rentner-steuern-zahlen-muessen_aid_934087.html
vermutlich Privathaftpflicht, lies im Vertrag nach http://www.privathaftpflicht-versicherung.biz/mindestleistungen-haftpflicht.php
google gibt hierzu ausführlich Antwort zB http://www.gutefrage.net/frage/suche-dringend-guenstige-rechtsschutzversicherung-ohne-sb-bitte-helft-und-empfehlt-mir-sachen--#answers
das regelt der Notarvertrag-ist nichts vereinbart, gehört es dem neuen Käufer § 97 Abs. 1 Satz 1 BGB
du meinst wohl diese Meldung hier-mich beeinflußt dies nicht bei meinen Aktivitäten im Netz-hab ja nix zu befürchten http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article117915097/Finanzamt-nimmt-Privatpersonen-bei-Ebay-ins-Visier.html
Dir muß natürlich eine eigene Abrechnung zugestellt werden, das ist Aufgabe der HV-sollte es so gelaufen sein, ist das nicht korrekt. Der neue Eigentümer ist hier der falsche Ansprechpartner für Dich, Du mußt Dich an die HV wenden, am besten mit Einschreiben.
http://www.tagesspiegel.de/politik/ehegattensplitting-auch-fuer-homo-ehe-bundesverfassungsgericht-entscheidet-vor-der-steuer-sind-alle-gleich/8311758.html
das ist aber sehr fahrlässig-hast Du Dich nicht auch bei der Zulassung gemeldet und den Verkauf angezeigt? Ich seh das sehr kritisch, wende Dich an Deine Kfz-Versicherung -die haben auch Rechtsberatung.