Natürlich geht das und es ist auch vollkommen üblich, dass man nach Ende des Studiums möglichst schnell einen Job beginnt. Die Überschneidungen zwischen beidem sind eher der Normalfall. Informiere Deine Krankenkasse darüber, damit die schon mal im Bilde sind, aber ansonsten: Leg los, viel Erfolg!

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Klingt fragwürdig, aber immerhin hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland und nicht irgendwo in der Südsee. Dass die sich ausschließlich über die Anwaltsgebühren finanzieren, kann ich mir schlecht vorstellen, denn die sind ja - wie die Inkassogebühren auch - in Deutschland gedeckelt. Das kann nur funktionieren wenn es sich bei denen um einen voll digitalisierten Prozess handelt. Wenn die Bedingungen für den Gläubiger jedoch zu stimmen scheinen und Du 1. Deine Forderung vollumfänglich behältst und 2. bei Misserfolg tatsächlich nicht selbst zur Kasse gebeten würdest, dann probiere es aus. Aber lies Dir die Bedingungen sehr genau durch, damit Du ganz sicher bist, dass Du in keinem der möglichen Ergebnis-Fälle selbst zur Kasse gebeten wirst - und sei es auch nur als Vorleistung für Gebühren, die am Ende der Schuldner zahlen müsste. Wenn ich an Deiner Stelle wäre, würde ich mir eher ein Inkasso-Unternehmen suchen, das meine Forderung für einen akzeptablen Preis aufkauft, damit ich zumindest einen Teil des Geldes bekomme und dann meine Ruhe hab.

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Du solltest auf jeden Fall mit dem Eigentümer sprechen - die SAGA ist ja keine Heuschrecke, sondern eine öffentliche Wohnungsbaugesellschaft der freien und Hansestadt Hamburg. D.h., es ist ihre originäre, durch Senat und Bürgerschaft beschlossene Aufgabe, Wohnraum auch für Menschen bereitzustellen, die durch Schufaeinträge oder andere Beeinträchtigungen am freien Markt Probleme bekämen, eine Wohnung zu mieten. Das trifft auf Dich zu, nach dem, was Du hier geschrieben hast. Und weil man Dich 1. kennt, und 2. Bestandsschutz vor Neuvermietung geht, wird man Dir die Wohnung weiter überlassen und einen entsprechenden Vertrag mit Dir schließen. Also: Vereinbare einen Gesprächstermin mit der zuständigen SAGA-Geschäftsstelle, schildere offen und ehrlich die Lage - Du wirst sehen, dass man Dir entgegenkommen wird.

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Das ist praktisch immer ein Problem und weil es einen Versicherungspflicht gibt, muss halt auch irgendwer zahlen - im Zweifelsfall Du selbst. Du kannst mit Deiner Krankenkasse aber sicher darüber reden, die Forderung in zwei oder drei Raten zu zahlen wenn Dir das im ersten Moment zu viel ist. Wichtig ist nur, dass Du dich mit der KV auf einen Modus einigst, denn wenn Du ansonsten mit zwei Beiträgen im Rückstand bist und es keine Zahlungsvereinbarung gibt, dann ruht Dein Leistungsanspruch. Das solltest Du unbedingt vermeiden.

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Das ist halt ein Betrugsdelikt, sowas wie Scheckreiterei. Und Du kannst von Glück sagen, dass die Sparkasse Dich nur zum Gespräch geladen hat anstatt die Verbindung mit Dir umgehend zu kündigen, Beweise zu sichern und die Straftat anzuzeigen.

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Solange Du Deine Verbindlichkeiten regelmäßig begleichst bzw. die Bank das Minus auf Deinem Konto nicht mit einer Kontenkündigung fällig gestellt hat, gibt es kein Problem mit der Schufa. Sollte es allerdings schon zu Zahlungsausfällen gekommen sein, die über eine normale Mahnung hinausgingen, ist es durchaus möglich, dass es einen negativen Eintrag gibt, entweder bei der Schufa(ganz schlecht) oder einer der inzwischen zahlreichen anderen Auskunfteien wie Creditreform, Bürgel usw. (nicht ganz so katastrophal, aber auch mit Handlungsbedarf). Vermieter fordern im Regelfall nur eine Schufa-Selbstauskunft an, die aber nach allem, was Du beschreibst, sauber sein sollte.

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Soweit diese Stunden tatsächlich in Deinem Zeugnis aufgeführt werden sollten, brauchst Du dir darüber keine Sorgen zu machen. Was Dir maximal passieren kann, ist, dass man Dich in einem der Bewerber- / Auswahlgespräche nach dem Grund der Fehlstunden fragt. Aber ehrlich gesagt glaube ich selbst das nicht.

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Du musst Deine Selbstständigkeit nach Polen verlegen, es sei denn, Du würdest hier eine GmbH oder ähnliches betreiben, also eine juristische Person. In diesem Falle könntest Du als Privatperson und Gesellschafter in ein anderes Land ziehen und Dein Unternehmen am alten Platz belassen. Wenn Du aber - wie die meisten Designer - freiberuflich tätig bist, dann handelt es sich bei der Selbstständigkeit nicht um eine eigene juristische Person und Du musst Dich auch beruflich ummelden.

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Dass die Versorgung nicht über separate Zähler abgerechnet werden kann, ist generell nicht statthaft wenn die Wohnung vermietet werden soll. Eine Einliegerwohnung ist sie aber auch unabhängig davon nicht, denn sie liegt ja nicht im Haus ein, sondern befindet sich in einem separaten Bauwerk.

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Generell kann ich auch nur zur Ausbildung raten und Landmaschinenmechaniker werden tatsächlich auch von großen Lohnern immer wieder gesucht. Denn sie können die Maschinen auch warten, die sie fahren. Für den reinen Fahrbetrieb gelten andere Regeln, die variieren u.a. danach, welche Fahrzeuge wo bewegt werden sollen. Dazu kann Dir aber jeder Lohnunternehmer was sagen und wird sich über Interesse freuen. Und Traktoren darf man unter Umständen schon mit 14 oder 15 fahren, wenn man die Voraussetzungen erfüllt und eine entsprechende Fahrerlaubnis macht. Melde Dich einfach mal bei einem Lohnunternehmen in Deiner Nähe.

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Nein, Du wirst mit Kündigung des Ausbildungsvertrages - wenn Deine Eltern dem zustimmen - nicht weiter zur Berufsschule gehen müssen. Es sei denn, Du wirst auch die neue Ausbildung im gleichen Beruf absolvieren, dann könnte es sinnvoll sein, weiter die Berufsschule zu besuchen. Aber generell wird Dich der jetzige Ausbildungsbetrieb mit Ablauf der Kündigungsfrist auch in der Berufsschule abmelden. Du musst den neuen Ausbildungsvertrag allerdings bei der Familienkasse vorlegen, damit Deine Eltern weiter Kindergeld für Dich erhalten. Und Deine Eltern wiederum müssen der Krankenkasse melden, dass Du ab dem Ende des Vertrages und bis zum Beginn des neuen wieder familienversichert werden musst.

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Wenn Du ganz sichergehen willst, dann bitte einen Anwalt darum, sich mit der Gegenpartei auseinanderzusetzen. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, ist das eh finanziell kein Problem. Aber auch wenn Du keine hast, bist Du ja offenbar nachweisbar im Recht, dann wird die Gegenpartei auch die Kosten Deines Anwalts zu tragen haben, denn wenn der Fall vor einem Gericht landen würde, dann müsste der Gegner ebenfalls für Deine Kosten aufkommen - immer vorausgesetzt, dass der Fall tatsächlich so klar ist wie Du ihn beschreibst.

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Mit den Informationen gestalltet sich da aber vermutlich nichts großartig anders. Wie meine Vorredner schin angemerkt haben, ist die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben. Hier dürftest du vermutlich aber auch über den mieterschutzbund Hilfe erhalten. Viel Glück dabei :)

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